+1. Einhaltung der Vorschriften und Meldepflichten
---+1. Das vorliegende Dokument enthält Leitlinien, die gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. …
---+2. Die Leitlinien legen fest, was nach Ansicht der EBA angemessene Aufsichtspraktiken innerhalb des …
---+Titel I – Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
------+1. Subject matter
---------+3. Nach Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 müssen die zuständigen Behörden der …
---+Titel II - Leitlinien zu den Umständen, bei denen Löschung, Übertragung oder erhebliche Verwässerung von Anteilen oder anderen Eigentumstiteln angemessen ist
------+1. Gegenstand 1.1. Gemäß Artikel 47 Absatz 6 der Richtlinie 2014/59/EU (Richtlinie über die …
------+2. Begriffsbestimmungen Im Zusammenhang mit diesen Leitlinien gelten folgende Begriffsbestimmungen …
---+Titel III – Schlussbestimmungen und Umsetzung

1. Einhaltung der Vorschriften und Meldepflichten

Status dieser Leitlinien

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
1. Das vorliegende Dokument enthält Leitlinien, die gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. …

Das vorliegende Dokument enthält Leitlinien, die gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 herausgegeben wurden.1 Gemäß Artikel 16 Artikel 3 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 müssen die zuständigen Behörden und Finanzinstitute alle erforderlichen Anstrengungen unternehmen, um diesen Leitlinien nachzukommen.


1 Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/78/EG der Kommission (ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 12).

2. Die Leitlinien legen fest, was nach Ansicht der EBA angemessene Aufsichtspraktiken innerhalb des …

Die Leitlinien legen fest, was nach Ansicht der EBA angemessene Aufsichtspraktiken innerhalb des Europäischen Finanzaufsichtssystems sind oder wie das Unionsrecht in einem bestimmten Bereich anzuwenden ist. Dazu sollten die zuständigen Behörden gemäß Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 die an sie gerichteten Leitlinien in geeigneter Weise in ihre Aufsichtspraktiken (z. B. durch Änderung ihres Rechtsrahmens oder ihrer Aufsichtsverfahren) integrieren, einschließlich der Leitlinien in diesem Dokument, die in erster Linie an Institute gerichtet sind.

Meldepflichten

Titel I – Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Titel I – Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Titel II - Leitlinien zu den Umständen, bei denen Löschung, Übertragung oder erhebliche Verwässerung von Anteilen oder anderen Eigentumstiteln angemessen ist

Titel II - Leitlinien zu den Umständen, bei denen Löschung, Übertragung oder erhebliche Verwässerung von Anteilen oder anderen Eigentumstiteln angemessen ist

Titel III – Schlussbestimmungen und Umsetzung

Diese Leitlinien sind durch die entsprechenden Abwicklungsbehörden innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung in den nationalen Abwicklungspraktiken umzusetzen.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/