+2. Begriffsbestimmungen Im Zusammenhang mit diesen Leitlinien gelten folgende Begriffsbestimmungen …

2. Begriffsbestimmungen Im Zusammenhang mit diesen Leitlinien gelten folgende Begriffsbestimmungen …

Begriffsbestimmungen

Im Zusammenhang mit diesen Leitlinien gelten folgende Begriffsbestimmungen:

  • a) „Löschung“ von Anteilen: Anteile werden gelöscht und die wirtschaftlichen Forderungen und andere Eigentumsrechte der Anteilseigner für diese Anteile werden vollständig gelöscht;
  • b) „Übertragung“ von Anteilen: Anteile oder andere Eigentumstitel werden Gläubigern übertragen und die künftigen wirtschaftlichen Forderungen und anderen Eigentumsrechte der ursprünglichen Anteilseigner für diese Anteile werden gelöscht;
  • c) „Verwässerung“: Neue Anteile oder andere Eigentumstitel werden ausgegeben und infolgedessen werden die künftigen wirtschaftlichen Forderungen und anderen Eigentumsrechte der bestehenden Anteilseigner im Verhältnis verringert, aber nicht unbedingt gelöscht. Sie können gewisse wirtschaftliche und verwaltungsmäßige (Stimmrechte) Eigentumsrechte beibehalten3 .

3 Verwässerung kann mit einer „Löschung“ oder „Übertragung“ kombiniert werden, welche bewirkt, dass einige, aber nicht alle Anteile gelöscht oder übertragen werden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/