+104. Institute sollten in Bezug auf die EV- und ertragsbasierten IRRBB-Messgrößen jeweils Annahmen …

104. Institute sollten in Bezug auf die EV- und ertragsbasierten IRRBB-Messgrößen jeweils Annahmen …

Institute sollten in Bezug auf die EV- und ertragsbasierten IRRBB-Messgrößen jeweils Annahmen zur Risikoquantifizierung berücksichtigen, die mindestens die folgenden Bereiche abdecken:

  • a) die Ausübung von (automatischen oder verhaltensabhängigen) Zinsoptionen sowohl durch das Institut als auch durch seinen Kunden in spezifischen Zinsschock- und Stressszenarien;
  • b) die Behandlung von Salden und Zinsströmen aus NMDs;
  • c) die Behandlung von Termineinlagen, bei denen die Gefahr einer vorzeitigen Kündigung besteht;
  • d) die Behandlung von festverzinslichen Krediten und Kreditzusagen mit festem Zinssatz;
  • e) die Behandlung des Eigenkapitals im Rahmen der internen EV-Messgrößen; und
  • f) die Bedeutung von Bilanzierungsmethoden für die Messung des IRRBB, und zwar insbesondere die Wirksamkeit der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/