+249. Bei der Überwachung des Kreditrisikos sollten die Institute über geeignete Methoden und …
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249. Bei der Überwachung des Kreditrisikos sollten die Institute über geeignete Methoden und …
Bei der Überwachung des Kreditrisikos sollten die Institute über geeignete Methoden und Verfahren verfügen, die eine Aggregation der Kreditrisikopositionen in Geschäftsfelder, Portfolios, Unterportfolios, Produkte, Branchen und geografische Segmente ermöglichen, und die Ermittlung von Kreditrisikokonzentrationen unterstützen. Die Institute sollten sicherstellen, dass die Kreditrisikodaten und die Dateninfrastruktur die folgenden Anforderungen erfüllen: - a. Tiefe und Breite, damit sie alle signifikanten Risikofaktoren abdecken – unter anderem sollten sich damit Risikopositionen in Bezug auf gemeinsame Kreditrisikomerkmale wie den institutionellen Sektor, zu dem der Kreditnehmer gehört, den Zweck der Transaktion und den geografischen Standort des Kreditnehmers/der Sicherheit zusammenfassen lassen, um eine aggregierte Analyse und damit die Ermittlung der Exposition des Unternehmens gegenüber diesen signifikanten Risikofaktoren zu ermöglichen;
- b. Genauigkeit, Integrität, Zuverlässigkeit und Aktualität der Daten;
- c. Konsistenz, gestützt auf gemeinsame Informationsquellen und einheitliche Begriffsbestimmungen für das Kreditrisikomanagement und, soweit möglich, die Rechnungslegung;
- d. Nachvollziehbarkeit, sodass die Informationsquelle festgestellt werden kann.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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