+41. Bei der Bewertung des ausreichenden Zeitaufwands eines Mitglieds sollten Institute zumindest …

41. Bei der Bewertung des ausreichenden Zeitaufwands eines Mitglieds sollten Institute zumindest …

Bei der Bewertung des ausreichenden Zeitaufwands eines Mitglieds sollten Institute zumindest Folgendes berücksichtigen:

  • a. die Anzahl von Mandaten in Finanzgesellschaften und nichtfinanziellen Unternehmen, die dieses Mitglied gleichzeitig innehat, unter Berücksichtigung von möglichen Synergien, wenn das Mitglied sie im selben Konzern innehat, einschließlich bei Handlungen im Auftrag einer juristischen Person oder als Stellvertreter eines Mitglieds des Leitungsorgans;
  • b. Größe, Art, Umfang und Komplexität der Tätigkeiten des Unternehmens, in dem das Mitglied ein Mandat innehat, und insbesondere, ob das Unternehmen ein Nicht-EU-Unternehmen ist;
  • c. die geografische Präsenz des Mitglieds und die für die Funktion erforderliche Reisezeit;
  • d. die Anzahl von Sitzungen, die für das Leitungsorgan geplant sind;
  • e. die gleichzeitigen Mandate dieses Mitglieds in Organisationen, die nicht vorrangig gewerbliche Ziele verfolgen;
  • f. erforderliche Sitzungen, die insbesondere mit zuständigen Behörden oder sonstigen internen oder externen Interessenträgern außerhalb des formellen Terminplans des Leitungsorgans abzuhalten sind;
  • g. die Art der konkreten Position und die Verantwortlichkeiten des Mitglieds, einschließlich konkreter Funktionen, z. B. CEO, Vorsitzender oder Vorsitz oder Mitglied eines Ausschusses, ob das Mitglied ein Leitungsmandat oder Aufsichtsmandat innehat und die Notwendigkeit dieses Mitglieds, an Sitzungen in den unter Buchstabe a aufgeführten Unternehmen und im Institut teilzunehmen;
  • h. sonstige externe berufliche oder politische Tätigkeiten sowie sonstige Funktionen und relevante Tätigkeiten innerhalb und außerhalb des Finanzsektors sowie innerhalb und außerhalb der EU;
  • i. die erforderliche Einführung und Schulung;
  • j. sonstige relevante Pflichten des Mitglieds, bezüglich derer die Institute der Ansicht sind, dass sie bei der Bewertung des ausreichenden Zeitaufwands eines Mitglieds zu berücksichtigen sind; und
  • k. verfügbares relevantes Benchmarking zum Zeitaufwand, einschließlich des von der EBA zur Verfügung gestellten Benchmarking.10

10 Zahlen für das Jahr 2015 sind als Anhang zur Folgenabschätzung dieser Leitlinien enthalten.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/