+133. Unbeschadet der Rechte der Anteilseigner, alle Mitglieder des Leitungsorgans gleichzeitig zu …

133. Unbeschadet der Rechte der Anteilseigner, alle Mitglieder des Leitungsorgans gleichzeitig zu …

Unbeschadet der Rechte der Anteilseigner, alle Mitglieder des Leitungsorgans gleichzeitig zu bestellen und zu ersetzen, sollte das Leitungsorgan bei der Aufstellung eines Nachfolgeplans für seine Mitglieder die Kontinuität der Entscheidungen sicherstellen und, soweit möglich, verhindern, dass zu viele Mitglieder gleichzeitig ersetzt werden müssen. Die Nachfolgeplanung sollte die Pläne, Richtlinien und Abläufe des Instituts für den Umgang mit plötzlicher oder unerwarteter Abwesenheit oder Abreise von Mitgliedern des Leitungsorgans, einschließlich relevanter Übergangsregelungen darlegen. Die Nachfolgeplanung sollte darüber hinaus die in der Politik zur Förderung der Diversität des Instituts festgelegten Ziele berücksichtigen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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