+2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
---+Gegenstand
------+5. Diese Leitlinien enthalten gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie 2014/59/EU die Festlegung der …
---+Anwendungsbereich
------+6. Diese Leitlinien finden Anwendung auf Institute im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 23 der …
------+7. Für Institute, die nicht als Teil einer Gruppe der Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis …
------+8. Für Institute, die als Teil einer Gruppe der Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis gemäß den …
------+9. Zuständige Behörden können regeln, wie diese Leitlinien zur Gänze oder zum Teil auf Institute …
------+10. Zuständige Behörden können von der Anwendung bestimmter in den Absätzen 21 bis 23 aufgeführter …
---+Adressaten
------+11. Diese Leitlinien richten sich an zuständige Behörden im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 Ziffern i …
---+Begriffsbestimmungen
------+12. Sofern nicht anders angegeben, kommt den in der Richtlinie 2014/59/EU, der Richtlinie …
------+13. Für die Zwecke dieser Leitlinien gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: bezeichnet das …

2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Gegenstand

Gegenstand

Anwendungsbereich

Anwendungsbereich

Adressaten

Adressaten

Begriffsbestimmungen

Begriffsbestimmungen

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/