+13. Für die Zwecke dieser Leitlinien umfassen Bezugnahmen auf Risiken auch Risiken im Zusammenhang …

13. Für die Zwecke dieser Leitlinien umfassen Bezugnahmen auf Risiken auch Risiken im Zusammenhang …

Für die Zwecke dieser Leitlinien umfassen Bezugnahmen auf Risiken auch Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die zuständigen Behörden sollten daher zum Zwecke der Erteilung der Zulassung Aspekte im Zusammenhang mit Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung umfassend bewerten. Zu diesem Zweck sollten die zuständigen Behörden mit der für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständigen Aufsichtsbehörde und anderen relevanten öffentlichen Stellen in Übereinstimmung mit Artikel 117 Absatz 5 der Richtlinie 2013/36/EU zusammenarbeiten5 .


5 Insbesondere die EBA-Leitlinien für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden, den für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständigen Behörden und zentralen Meldestellen gemäß der Richtlinie 2013/36/EU. Das Konsultationspapier, EBA/CP/2021/21 vom 27. Mai 2021, ist abrufbar unter https://www.eba.europa.eu/eba-consults-new-guidelines-cooperation-and-information-exchange-area-anti-money-laundering-and

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/