+52. Bei der Bewertung, ob der bestimmte Ausdruck „andere rückzahlbare Gelder“ erfüllt ist, sollten …

52. Bei der Bewertung, ob der bestimmte Ausdruck „andere rückzahlbare Gelder“ erfüllt ist, sollten …

Bei der Bewertung, ob der bestimmte Ausdruck „andere rückzahlbare Gelder“ erfüllt ist, sollten sich die zuständigen Behörden auf „Finanzinstrumente, deren Wesensmerkmal die Rückzahlbarkeit ist“ sowie auf „solche, die dieses Merkmal nicht besitzen und bei denen die Rückzahlung der eingezahlten Gelder vertraglich vereinbart wird“, beziehen7 . Sie sollten auch berücksichtigen, dass ein solcher Begriff auch Schuldverschreibungen und andere vergleichbare Wertpapiere wie handelbare Einlagenzertifikate (ohne Namensnennung) umfassen sollte, sofern diese fortgesetzt vom Kreditinstitut ausgegeben werden8 .


7 Europäischer Gerichtshof, 12. Februar 1999, C-3669/97, Romanelli .

8 Erwägungsgrund 14 der Richtlinie 2013/36/EU besagt: „Der Anwendungsbereich der Maßnahmen sollte daher möglichst weit gefasst werden und alle Institute erfassen, die rückzahlbare Publikumsgelder in Form von Einlagen oder in anderen Formen, zum Beispiel der laufenden Ausgabe von Schuldverschreibungen [...] entgegennehmen [...]“ (Hervorhebung hinzugefügt).

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/