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+116. Zur Bestimmung der Höhe des Eigenkapitals sollten die zuständigen Behörden: (a) die Risiken … |
116. Zur Bestimmung der Höhe des Eigenkapitals sollten die zuständigen Behörden: (a) die Risiken …Zur Bestimmung der Höhe des Eigenkapitals sollten die zuständigen Behörden:
Die zuständigen Behörden sollten sich vergewissern, dass die Schätzung der Eigenmittelanforderungen gemäß Buchstabe a dieses Absatzes21 der höhere22 Betrag ist, der sich aus dem Basisszenario oder dem schweren, aber plausiblen Stressszenario23 des gemäß Abschnitt 7.2.6 überarbeiteten Geschäftsplans ergibt. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass der so ermittelte höhere Betrag die Grundlage für die Berechnung des Eigenkapitals bildet, über das das antragstellende Kreditinstitut zum Zeitpunkt der Zulassung gemäß den weiteren Angaben in Abschnitt 8.3 voraussichtlich verfügen wird. Der vor Aufnahme der Tätigkeit einzuzahlende Teil des Kapitals bei Zulassung bestimmt sich nach Absatz 123. 20 Die im Anhang aufgeführten Abbildungen 1, 2 und 3 veranschaulichen die folgenden Fälle: a) Abbildung 1 zeigt ein Beispiel für den Fall, dass die Eigenmittelanforderungen höher sind als das Anfangskapital und die kumulierten jährlichen Verluste; b) Abbildung 2 zeigt ein Beispiel für den Fall, dass das Anfangskapital plus die kumulierten jährlichen Verluste höher sind als die geschätzten Eigenmittelanforderungen; c) Abbildung 3 zeigt ein Beispiel für eine Änderung des höheren Betrags von Anfangskapital und Verlusten und Eigenmittelanforderungen im Laufe der drei Jahre, die für die Bestimmung des Eigenkapitals bei der Zulassung herangezogen werden. 21 Und die damit verbundenen erwarteten kumulierten Verluste, die zur Bestimmung des Betrags nach Buchstabe 116(b) dieses Absatzes verwendet wurden. 22 In einigen Fällen kann eher das Basisszenario des Geschäftsplans als das adverse Szenario (beide gegebenenfalls von der zuständigen Behörde ordnungsgemäß hinterfragt) zur Festlegung höherer Eigenmittelanforderungen (z. B. aufgrund eines stärkeren Geschäftswachstums) und infolgedessen zu höheren Eigenkapitalanforderungen insgesamt (einschließlich der Berechnung der erwarteten Verluste im Laufe der drei Jahre des Planungshorizonts) führen. In diesem Fall würden die höchsten geschätzten Eigenmittelanforderungen innerhalb des ersten Dreijahreshorizonts und die kumulierten Verluste für die ersten drei Jahre gemäß dem Basisszenario die erforderliche Eigenkapitalmenge bestimmen. 23 Die Berücksichtigung der im Stressszenario prognostizierten Verluste sollte darauf abzielen, eine angemessene Widerstandsfähigkeit des Kreditinstituts in der Anfangsphase der Tätigkeit sicherzustellen, auch aufgrund der Tatsache, dass die Eigenkapitalanforderung der Säule 2 noch nicht ermittelt wurde. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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