+152. Unbeschadet der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/849 in nationales Recht sollten die …

152. Unbeschadet der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/849 in nationales Recht sollten die …

Unbeschadet der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/849 in nationales Recht sollten die Wertpapierfirmen die Zuständigkeit für die Sicherstellung, dass die Wertpapierfirma die Anforderungen dieser Richtlinie und der Strategien und Verfahren des Instituts erfüllt, einem Mitarbeiter (z. B. Leiter der Compliance) zuweisen. Wertpapierfirmenkönnen eine separate Compliance-Funktion für Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung als unabhängige Kontrollfunktion einrichten. Die für Bekämpfung von Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung zuständige Person sollte erforderlichenfalls in der Lage sein, dem Leitungsorgan in seiner Leitungs- und in seiner Aufsichtsfunktion direkt Bericht zu erstatten.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/