+19. Die GW-/TF-Aufsichtsbehörden sollten Informationen mindestens dann als relevant für die …

19. Die GW-/TF-Aufsichtsbehörden sollten Informationen mindestens dann als relevant für die …

Die GW-/TF-Aufsichtsbehörden sollten Informationen mindestens dann als relevant für die Ausübung der Aufgaben der prudentiellen Aufsicht erachten, wenn die Informationen Auswirkungen auf das Geschäftsmodell des Instituts, die interne Governance, das Risikomanagementkonzept, das operationelle Risiko, die Angemessenheit der Liquiditätsausstattung, die institutsweiten Systeme und Kontrollen hat, die Einhaltung der Aufsichtsvorschriften durch das Institut gemäß der Richtlinie 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 betrifft oder die finanzielle Solidität bzw. Existenzfähigkeit des Instituts beeinträchtigen könnte.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/