+25. Die für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden und GW-/TF-Aufsichtsbehörden sollten in …
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25. Die für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden und GW-/TF-Aufsichtsbehörden sollten in …
Die für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden und GW-/TF-Aufsichtsbehörden sollten in schriftform um Informationen oder Zusammenarbeit ersuchen und dabei mindestens Folgendes angeben: - a. die Art der angeforderten Information oder die Art der Zusammenarbeit;
- b. den Zweck für den die Information oder Zusammenarbeit angefordert wird, einschließlich der Angabe der rechtlichen Bestimmungen zur Festlegung der Aufsichtsfunktionen für die die angeforderten Informationen als relevant angesehen werden; und
- c. im Fall von zeitkritischen Ersuchen, den Termin zu dem die Antwort erwartet wird, einschließlich Kontext und ggf. Dringlichkeit des Ersuchens.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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