+25. Die für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden und GW-/TF-Aufsichtsbehörden sollten in …

25. Die für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden und GW-/TF-Aufsichtsbehörden sollten in …

Die für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden und GW-/TF-Aufsichtsbehörden sollten in schriftform um Informationen oder Zusammenarbeit ersuchen und dabei mindestens Folgendes angeben:

  • a. die Art der angeforderten Information oder die Art der Zusammenarbeit;
  • b. den Zweck für den die Information oder Zusammenarbeit angefordert wird, einschließlich der Angabe der rechtlichen Bestimmungen zur Festlegung der Aufsichtsfunktionen für die die angeforderten Informationen als relevant angesehen werden; und
  • c. im Fall von zeitkritischen Ersuchen, den Termin zu dem die Antwort erwartet wird, einschließlich Kontext und ggf. Dringlichkeit des Ersuchens.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/