+55. Bei der Beurteilung bzw. Neubeurteilung der fachlichen Eignung von Mitgliedern des …

55. Bei der Beurteilung bzw. Neubeurteilung der fachlichen Eignung von Mitgliedern des …

Bei der Beurteilung bzw. Neubeurteilung der fachlichen Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und der Inhaber von Schlüsselfunktionen sollten die für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden erforderlichenfalls mit den jeweiligen GW-/TF-Aufsichtsbehörden zum Zweck der Beurteilung zusammenarbeiten und Informationen austauschen, insbesondere in Bezug auf die Beurteilung, ob der begründete Verdacht besteht, dass Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung durchgeführt wurde bzw. durchgeführt oder versucht wird, oder dass in Verbindung mit diesem Institut ein erhöhtes Risiko dafür besteht. Erforderlichenfalls sollten die für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden Informationen von den jeweiligen GW-/TF-Aufsichtsbehörden zum Zweck ihrer Beurteilung gemäß den gemeinsamen Leitlinien der ESMA und der EBA zur Beurteilung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und von Inhabern von Schlüsselfunktionen gemäß der Richtlinie 2013/36/EU und der Richtlinie 2014/65/EU11 einholen.


11 Gemeinsame Leitlinien der ESMA und der EBA zur Beurteilung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen gemäß der Richtlinie 2013/36/EU und der Richtlinie 2014/65/EU (EBA/GL/2021/06).

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/