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+Leitlinie 2: Begrenztes Netz von Dienstleistern gemäß Artikel 3 Buchstabe k Ziffer i der PSD2 |
Leitlinie 2: Begrenztes Netz von Dienstleistern gemäß Artikel 3 Buchstabe k Ziffer i der PSD22.1. Bei der Bewertung, ob ein bestimmtes Zahlungsinstrument lediglich innerhalb eines begrenzten Netzes von Dienstleistern verwendet wird, sollten die zuständigen Behörden im Rahmen der Prüfung der Informationen, die der Emittent in seiner Anzeige gemäß Artikel 37 Absatz 2 der PSD2 übermittelt hat, alle folgenden Kriterien berücksichtigen:
2.2. Ergänzend zur Bewertung gemäß Leitlinie 2.1 sollten die zuständigen Behörden auf der Grundlage der Größe und Besonderheit des von ihnen beaufsichtigten Marktes alle folgenden zusätzlichen Indikatoren berücksichtigen:
2.3. Die zuständigen Behörden sollten berücksichtigen, dass ein begrenztes Netz von Dienstleistern nur aus physischen Geschäften, nur aus Online-Shops oder einer Kombination aus physischen Geschäften und Online-Shops bestehen kann. 2.4. Bei der Bewertung gemäß den Leitlinien 2.1 und 2.2 sollten die zuständigen Behörden nicht zwischen der Art der Geschäfte unterscheiden und nicht verlangen, dass die Art der in Online-Shops angebotenen Waren und Dienstleistungen von der Art der in physischen Geschäften angebotenen Waren und Dienstleistungen abhängig ist und umgekehrt. 2.5. Die zuständigen Behörden sollten nicht zulassen, dass ein und dasselbe nach Artikel 3 Buchstabe k Ziffer i der PSD2 ausgenommene Zahlungsinstrument in verschiedenen begrenzten Netzen von Dienstleistern verwendet wird. 2.6. Die zuständigen Behörden sollten berücksichtigen, dass der Emittent des Zahlungsinstruments oder die Anbieter von Waren und Dienstleistungen den Abschluss der in Leitlinie 2.1 genannten vertraglichen Vereinbarung einem Dritten übertragen können, der in ihrem jeweiligen Namen handelt. 2.7. Die zuständigen Behörden sollten die Leitlinien 2.1 und 2.2 restriktiv anwenden, damit es nicht möglich ist, dass sich ein Zahlungsinstrument mit bestimmtem Verwendungszweck zu einem Zahlungsinstrument zur allgemeinen Verwendung entwickelt. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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