+64. Sofern sich die Compliance-Funktion zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung …

64. Sofern sich die Compliance-Funktion zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung …

Sofern sich die Compliance-Funktion zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung von der allgemeinen Compliance-Funktion unterscheidet sollte das Kredit- oder Finanzinstitut zusätzlich zu den Bestimmungen der Leitlinien zur internen Governance der ESA11 bezüglich eines transparenten und dokumentierten Entscheidungsprozesses und einer eindeutigen Aufgabenverteilung und Kompetenzregelung innerhalb ihres internen Kontrollrahmens die in diesem Abschnitt dargelegten Bestimmungen erfüllen.


11 EBA-Leitlinien zur internen Governance gemäß der Richtlinie 2013/36/EU: EBA/GL/2021/05; Leitlinien der ESMA zu einigen Aspekten der MiFID-II-Anforderungen an die Compliance-Funktion: ESMA35-36-1946; Leitlinien der EIOPA zum Governance-System: EIOPA-BoS-14/253 DE.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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