+56. Die Institute sollten das geschlechtsspezifische Lohngefälle mit Blick auf den Anteil jedes …
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56. Die Institute sollten das geschlechtsspezifische Lohngefälle mit Blick auf den Anteil jedes …
Die Institute sollten das geschlechtsspezifische Lohngefälle mit Blick auf den Anteil jedes Geschlechts als Prozentsatz der männlichen und weiblichen Mitarbeiter auf der Grundlage der Zahl aller Mitarbeiter bzw. aller identifizierter Mitarbeiter berechnen. Sofern gemäß Absatz 55 eine Ermittlung pro Quartil anwendbar ist, sollten die Prozentsätze für den Anteil der Männer und den Anteil der Frauen zusammen für jedes berechnete Quartil sowie für die Gesamtzahlen für alle Mitarbeiter und für identifizierte Mitarbeiter 100 % ergeben.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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