+26. Die Zahl der Mitarbeiter sollte wie zum Ende des Geschäftsjahres festgelegt übermittelt werden …
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26. Die Zahl der Mitarbeiter sollte wie zum Ende des Geschäftsjahres festgelegt übermittelt werden …
Die Zahl der Mitarbeiter sollte wie zum Ende des Geschäftsjahres festgelegt übermittelt werden (d. h. Mitarbeiter, die während des Geschäftsjahres ausgeschieden sind, werden nicht mitgezählt, während Mitarbeiter, die im Geschäftsjahr eingestellt wurden unter Berücksichtigung ihrer vertraglichen Arbeitszeitregelungen erfasst werden). - a. Wenn die Zahl der Mitarbeiter pro Kopf zu übermitteln ist, sollte die Zahl der natürlichen Personen unabhängig von der Zahl der vertraglichen Arbeitsstunden oder von Änderungen EBA Public
der Zahl der Mitarbeiter im Laufe des Jahres sowie unter Berücksichtigung des Gesamtbetrags der in dem Jahr gewährten Vergütung verwendet werden. - b. Wenn die Zahl der Mitarbeiter in Form von Vollzeitäquivalenten anzugeben ist, sollte sie auf dem prozentualen Anteil der Zeit beruhen, den ein einzelner Mitarbeiter im Vergleich zu einem Vollzeitvertrag beschäftigt ist (beispielsweise würde für einen Mitarbeiter, der mit einer Arbeitszeit von 50 % eines Vollzeitarbeitsvertrags beschäftigt ist, 0,5 gemeldet).
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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