+165. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, wie sich eine Abwicklung auf die Kunden der …
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165. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, wie sich eine Abwicklung auf die Kunden der …
Die zuständigen Behörden sollten bewerten, wie sich eine Abwicklung auf die Kunden der Wertpapierfirma auswirkt. Diese Bewertung sollte mindestens die folgenden Aspekte umfassen, soweit die einschlägigen Informationen verfügbar sind: - a. die Fähigkeit der Wertpapierfirmen, ein ausstehendes Geschäft zu beenden und die Folgen einer solchen Beendigung für die Kunden und die Wertpapierfirma selbst zu bewältigen (d. h. ob die Wertpapierfirma von Kündigungsstrafen oder Anwaltsgebühren betroffen sein wird);
- b. bei unkündbaren Verträgen die Fähigkeit der Wertpapierfirma, alle Verträge einem anderen Finanzinstitut zu übergeben, einschließlich der anfallenden Kosten; und
- c. die Fähigkeit der Wertpapierfirma, in Einklang mit den Vorschriften, die mit der Richtlinie 2014/65/EU eingeführt wurden, rechtzeitig die gehaltenen Kundengelder und die von der Wertpapierfirma verwahrten Vermögenswerte zurückzugeben.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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