+408. Es gibt im Allgemeinen drei Situationen, in denen eine Wertpapierfirma die P2G nicht erfüllen …

408. Es gibt im Allgemeinen drei Situationen, in denen eine Wertpapierfirma die P2G nicht erfüllen …

Es gibt im Allgemeinen drei Situationen, in denen eine Wertpapierfirma die P2G nicht erfüllen könnte und die von einer zuständigen Behörde zu berücksichtigen sind.

  • a. Wenn die Höhe der Eigenmittel unter firmenspezifischen oder externen Umständen, in denen Risiken eingetreten sind, welche die P2G abdecken sollten, die P2G unterschreitet, kann es die zuständige Behörde der Wertpapierfirma erlauben, vorübergehend unter der Höhe der P2G tätig zu sein, vorausgesetzt, dass der überarbeitete Kapitalplan gemäß den Kriterien in Abschnitt 7.7.3 für glaubwürdig erachtet wird. Die zuständige Behörde kann ferner auch eine Anpassung der Höhe der P2G in Betracht ziehen, sofern angemessen.
  • b. Wenn die Höhe der Eigenmittel unter firmenspezifischen oder externen Umständen, in denen Risiken eingetreten sind, welche die P2G nicht abdecken sollten, die P2G unterschreitet, sollten die zuständigen Behörden von der Wertpapierfirma erwarten, dass sie die Höhe der Eigenmittel innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens auf die Höhe der P2G anhebt.
  • c. Wenn die Wertpapierfirma die P2G unberücksichtigt lässt, diese nicht in ihres Risikomanagementrahmenwerk aufnimmt oder keine Eigenmittel für die Erfüllung der P2G innerhalb der Fristen, die gemäß Absatz 294 festgelegt sind, bereitstellt, kann dies zur Folge haben, dass die zuständigen Behörden weitere aufsichtliche Maßnahmen gemäß den Abschnitten 10.3 und 10.5 anwenden.

132 Wenn die Genehmigung, bei einer Höhe der Eigenmittel unter der Höhe der P2G gemäß Buchstabe a tätig zu sein, nicht erteilt wurde und die Höhe der Eigenmittel der Wertpapierfirma wiederholt unter die Höhe der P2G fällt, sollte die zuständige Behörde eine zusätzliche Eigenmittelanforderung gemäß Titel 7 festlegen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/