+4.1 Veröffentlichung des Implementierungsmechanismus
---+10. Die Abwicklungsbehörden sollten auf ihrer Website eine ausführliche Beschreibung ihres …
---+11. Die Beschreibung des Implementierungsmechanismus sollte mindestens die folgenden Infor-mationen …
---+12. In der Beschreibung des Implementierungsmechanismus sollte angegeben werden, dass die …
---+13. Die Abwicklungsbehörden sollten die Beschreibung des Implementierungsmechanismus …

4.1 Veröffentlichung des Implementierungsmechanismus

4.1 Veröffentlichung des Implementierungsmechanismus

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
10. Die Abwicklungsbehörden sollten auf ihrer Website eine ausführliche Beschreibung ihres …

Die Abwicklungsbehörden sollten auf ihrer Website eine ausführliche Beschreibung ihres An-satzes für die Herabschreibung und Umwandlung von Kapitalinstrumenten und bail-in-fähigen Verbindlichkeiten („Beschreibung des Implementierungsmechanismus“) von den ersten Schrit-ten bis zur finale Implementierung veröffentlichen, einschließlich etwaiger Anpassungen nach der endgültigen Ex-post-Bewertung.

11. Die Beschreibung des Implementierungsmechanismus sollte mindestens die folgenden Infor-mationen …

Die Beschreibung des Implementierungsmechanismus sollte mindestens die folgenden Infor-mationen enthalten:

  • a. Ermittlung und Beschreibung der Rolle der Interessenträger, die in den Implementie-rungsprozess eingebunden werden sollen, einschließlich Zentralverwahrer, potenziel-ler Sonderverwalter4 , relevanter Marktbehörden und gegebenenfalls Implementie-rungsberater, die von der Abwicklungsbehörde zur Unterstützung der Durchführung des Implementierungsmechanismus benannt werden. In der Beschreibung sollten, so-weit möglich, ihre Kontaktangaben enthalten sein.
  • b. Ansatz zur Handelsaussetzung oder Handelsaufhebung und der Löschung bzw. Entfer-nung von betroffenen Instrumenten von den Handelsplätzen.
  • c. Gegebenenfalls eine klare Beschreibung der Funktionsweise des möglichen vorläufigen Instruments.
  • d. Beschreibung der Herabschreibung und Löschung von relevanten Instrumenten, ein-schließlich möglicher Lösungen für den Umgang mit Instrumenten, deren Transaktio-nen noch nicht abgewickelt wurden („offene Transaktionen“).
  • e. Ausführliche, wenn auch noch nicht verbindliche Beschreibung des Umwandlungspro-zesses, gegebenenfalls einschließlich der Bereitstellung neuer Instrumente, die sich auf einen der folgenden Aspekte beziehen kann:
  • a. Umwandlung der von einem Bail-in betroffenen Instrumente oder Verbindlich-keiten in neue Eigenkapitalinstrumente („direkte Umwandlung“);
  • b. Umwandlung der von einem Bail-in betroffenen Instrumente oder Verbindlich-keiten unter Verwendung von vorläufigen Instrumenten;
  • c. eine Kombination aus beidem.
  • f. Ansatz zur Berücksichtigung potenzieller Unterschiede zwischen der endgültigen und der vorläufigen Bewertung, wie z. B. eine Entschädigung im Falle einer Überumwand-lung („over-conversion“).
  • g. Ansatz für den Umgang mit Aktienteilrechten.
  • h. Ein ausführlicher, wenn auch vorläufiger Zeitplan für die Durchführung der oben ge-nannten Schritte, wobei angemessen zu unterscheiden ist zwischen:
  • a. der Phase der Abwicklungsplanung,
  • b. der Umsetzung des Abwicklungsbeschlusses,
  • c. dem Zeitraum, in dem der Implementierungsmechanismus umgesetzt wird, und
  • d. dem Ende des Abwicklungsverfahrens.
  • i. Nicht verbindliche Mustervorlagen oder die wichtigsten Merkmale der Rechtsinstru-mente, die zur formellen Bail-in-Implementierung verwendet werden sollen, sofern verfügbar.

4 Im Falle einer Bestellung gemäß Artikel 35 der Richtlinie 2014/59/EU.

12. In der Beschreibung des Implementierungsmechanismus sollte angegeben werden, dass die …

In der Beschreibung des Implementierungsmechanismus sollte angegeben werden, dass die tatsächliche Durchführung von Herabschreibungs- und Umwandlungsprozessen von der in der Beschreibung dargelegten Ausführung abweichen kann.

13. Die Abwicklungsbehörden sollten die Beschreibung des Implementierungsmechanismus …

Die Abwicklungsbehörden sollten die Beschreibung des Implementierungsmechanismus aktu-alisieren, wenn sich ihre Vorgehensweise ändert. In der Beschreibung des Implementierungs-mechanismus sollte klar angegeben werden, dass es sich um ein dynamisches Dokument han-delt, das Aktualisierungen unterliegen kann.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/