+4.1 Veröffentlichung des Implementierungsmechanismus
---+10. Die Abwicklungsbehörden sollten auf ihrer Website eine ausführliche Beschreibung ihres …
---+11. Die Beschreibung des Implementierungsmechanismus sollte mindestens die folgenden Infor-mationen …
---+12. In der Beschreibung des Implementierungsmechanismus sollte angegeben werden, dass die …
---+13. Die Abwicklungsbehörden sollten die Beschreibung des Implementierungsmechanismus …
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4.1 Veröffentlichung des Implementierungsmechanismus
4.1 Veröffentlichung des Implementierungsmechanismus
1. Übersicht
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Regulierung |
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10. Die Abwicklungsbehörden sollten auf ihrer Website eine ausführliche Beschreibung ihres …
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Die Abwicklungsbehörden sollten auf ihrer Website eine ausführliche Beschreibung ihres An-satzes für die Herabschreibung und Umwandlung von Kapitalinstrumenten und bail-in-fähigen Verbindlichkeiten („Beschreibung des Implementierungsmechanismus“) von den ersten Schrit-ten bis zur finale Implementierung veröffentlichen, einschließlich etwaiger Anpassungen nach der endgültigen Ex-post-Bewertung.
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11. Die Beschreibung des Implementierungsmechanismus sollte mindestens die folgenden Infor-mationen …
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Die Beschreibung des Implementierungsmechanismus sollte mindestens die folgenden Infor-mationen enthalten: - a. Ermittlung und Beschreibung der Rolle der Interessenträger, die in den Implementie-rungsprozess eingebunden werden sollen, einschließlich Zentralverwahrer, potenziel-ler Sonderverwalter4 , relevanter Marktbehörden und gegebenenfalls Implementie-rungsberater, die von der Abwicklungsbehörde zur Unterstützung der Durchführung des Implementierungsmechanismus benannt werden. In der Beschreibung sollten, so-weit möglich, ihre Kontaktangaben enthalten sein.
- b. Ansatz zur Handelsaussetzung oder Handelsaufhebung und der Löschung bzw. Entfer-nung von betroffenen Instrumenten von den Handelsplätzen.
- c. Gegebenenfalls eine klare Beschreibung der Funktionsweise des möglichen vorläufigen Instruments.
- d. Beschreibung der Herabschreibung und Löschung von relevanten Instrumenten, ein-schließlich möglicher Lösungen für den Umgang mit Instrumenten, deren Transaktio-nen noch nicht abgewickelt wurden („offene Transaktionen“).
- e. Ausführliche, wenn auch noch nicht verbindliche Beschreibung des Umwandlungspro-zesses, gegebenenfalls einschließlich der Bereitstellung neuer Instrumente, die sich auf einen der folgenden Aspekte beziehen kann:
- a. Umwandlung der von einem Bail-in betroffenen Instrumente oder Verbindlich-keiten in neue Eigenkapitalinstrumente („direkte Umwandlung“);
- b. Umwandlung der von einem Bail-in betroffenen Instrumente oder Verbindlich-keiten unter Verwendung von vorläufigen Instrumenten;
- c. eine Kombination aus beidem.
- f. Ansatz zur Berücksichtigung potenzieller Unterschiede zwischen der endgültigen und der vorläufigen Bewertung, wie z. B. eine Entschädigung im Falle einer Überumwand-lung („over-conversion“).
- g. Ansatz für den Umgang mit Aktienteilrechten.
- h. Ein ausführlicher, wenn auch vorläufiger Zeitplan für die Durchführung der oben ge-nannten Schritte, wobei angemessen zu unterscheiden ist zwischen:
- a. der Phase der Abwicklungsplanung,
- b. der Umsetzung des Abwicklungsbeschlusses,
- c. dem Zeitraum, in dem der Implementierungsmechanismus umgesetzt wird, und
- d. dem Ende des Abwicklungsverfahrens.
- i. Nicht verbindliche Mustervorlagen oder die wichtigsten Merkmale der Rechtsinstru-mente, die zur formellen Bail-in-Implementierung verwendet werden sollen, sofern verfügbar.
4 Im Falle einer Bestellung gemäß Artikel 35 der Richtlinie 2014/59/EU.
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12. In der Beschreibung des Implementierungsmechanismus sollte angegeben werden, dass die …
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In der Beschreibung des Implementierungsmechanismus sollte angegeben werden, dass die tatsächliche Durchführung von Herabschreibungs- und Umwandlungsprozessen von der in der Beschreibung dargelegten Ausführung abweichen kann.
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13. Die Abwicklungsbehörden sollten die Beschreibung des Implementierungsmechanismus …
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Die Abwicklungsbehörden sollten die Beschreibung des Implementierungsmechanismus aktu-alisieren, wenn sich ihre Vorgehensweise ändert. In der Beschreibung des Implementierungs-mechanismus sollte klar angegeben werden, dass es sich um ein dynamisches Dokument han-delt, das Aktualisierungen unterliegen kann.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
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Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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