+Adressaten
---+6. Diese Leitlinien richten sich an Kredit- oder Finanzinstitute im Sinne des Artikels 3 Absätze 1 …

Adressaten

Adressaten

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
6. Diese Leitlinien richten sich an Kredit- oder Finanzinstitute im Sinne des Artikels 3 Absätze 1 …

Diese Leitlinien richten sich an Kredit- oder Finanzinstitute im Sinne des Artikels 3 Absätze 1 und 2 der Richtlinie (EU) 2015/849, bei denen es sich um Wirtschaftsbeteiligte des Finanzsektors im Sinne von Artikel 4 Absatz 1a der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 handelt. Diese Leitlinien sind zudem an die zuständigen Behörden im Sinne des Artikels 4 Absatz 2 Ziffer iii der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 gerichtet. Die zuständigen Behörden sollten diese Leitlinien bei der Bewertung der Angemessenheit der Risikobewertungen von Kredit- und Finanzinstituten sowie der Strategien und Verfahren zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (GW/TF) heranziehen.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/