+Adressaten
---+6. Diese Leitlinien richten sich an Kredit- oder Finanzinstitute im Sinne des Artikels 3 Absätze 1 …
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Adressaten
Adressaten
1. Übersicht
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Regulierung |
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6. Diese Leitlinien richten sich an Kredit- oder Finanzinstitute im Sinne des Artikels 3 Absätze 1 …
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Diese Leitlinien richten sich an Kredit- oder Finanzinstitute im Sinne des Artikels 3 Absätze 1 und 2 der Richtlinie (EU) 2015/849, bei denen es sich um Wirtschaftsbeteiligte des Finanzsektors im Sinne von Artikel 4 Absatz 1a der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 handelt. Diese Leitlinien sind zudem an die zuständigen Behörden im Sinne des Artikels 4 Absatz 2 Ziffer iii der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 gerichtet. Die zuständigen Behörden sollten diese Leitlinien bei der Bewertung der Angemessenheit der Risikobewertungen von Kredit- und Finanzinstituten sowie der Strategien und Verfahren zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (GW/TF) heranziehen.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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