+20. Die Strategien und Verfahren der Kredit- und Finanzinstitute sollten, sofern dies nach …
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20. Die Strategien und Verfahren der Kredit- und Finanzinstitute sollten, sofern dies nach …
Die Strategien und Verfahren der Kredit- und Finanzinstitute sollten, sofern dies nach nationalem Recht zulässig ist, Optionen und Kriterien für die individuelle und risikoorientierte Anpassung der Merkmale der einem bestimmten Kunden angebotenen Produkte oder Dienstleistungen umfassen. Diese sollten die folgenden Optionen umfassen: - a. Angebot von Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen, wenn ein Kreditinstitut aufgrund der nationalen Umsetzung der Richtlinie 2014/92/EU dazu verpflichtet ist, solche Konten anzubieten, oder
- b. gezielte Beschränkungen von Finanzprodukten und -dienstleistungen, wie z. B. der Höhe, Art oder Zahl der Überweisungen oder der Höhe von Transaktionen in und aus Drittländern, insbesondere wenn diese Drittländer mit einem höheren Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verbunden sind, sofern dies nach nationalem Recht zulässig ist.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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