+61. Das Leitungsorgan sollte klare und dokumentierte Richtlinien erlassen, wie diese Standards zu …

61. Das Leitungsorgan sollte klare und dokumentierte Richtlinien erlassen, wie diese Standards zu …

Das Leitungsorgan sollte klare und dokumentierte Richtlinien erlassen, wie diese Standards zu erfüllen sind. Diese Richtlinien sollten

  • a. die Mitarbeiter daran erinnern, dass alle Tätigkeiten des Emittenten von ART unter Einhaltung des anwendbaren Rechts und in Einklang mit den Unternehmenswerten des Emittenten von ART durchgeführt werden sollten;
  • b. das Risikobewusstsein durch eine starke Risikokultur in Einklang mit Titel IV Abschnitt 7 fördern, wobei die Erwartung des Leitungsorgans vermittelt wird, dass die Tätigkeiten nicht über den definierten Risikoappetit und die vom Emittenten von ART festgelegten Grenzen sowie die jeweiligen Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter hinausgehen;
  • c. Grundsätze festlegen und Beispiele für akzeptables und inakzeptables Verhalten liefern, insbesondere in Verbindung mit finanzieller Fehlberichterstattung und Fehlverhalten, Wirtschafts- und Finanzkriminalität (einschließlich Betrug, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (GW/TF), Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, Verstoß gegen Finanzsanktionen, Bestechung und Korruption, Marktmanipulation, missbräuchliche Verkäufe und andere Verstöße gegen Verbraucherschutzrechte, Steuervergehen, ob direkt oder indirekt begangen;
  • d. klarstellen, dass zusätzlich zur Erfüllung der gesetzlichen und aufsichtlichen Anforderungen und internen Richtlinien von den Mitarbeitern erwartet wird, dass sie sich aufrichtig und integer verhalten und ihre Aufgaben mit der gebotenen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit ausüben;
  • e. sicherstellen, dass den Mitarbeitern die potenziellen internen und externen disziplinarischen Maßnahmen, rechtlichen Schritte und Sanktionen bekannt sind, die auf Fehlverhalten und nicht akzeptables Verhalten folgen können.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/