+8. Unternehmenswerte und Verhaltenskodex
---+57. Das Leitungsorgan sollte hohe ethische und berufliche Standards entwickeln, annehmen, einhalten …
---+58. Die Emittenten von ART sollten sicherstellen, dass keine Diskriminierung der Mitarbeiter aus …
---+59. Die Richtlinien der Emittenten von signifikanten ART sollten geschlechtsneutral sein . Dies …
---+60. Die umgesetzten Standards sollten auf eine Verbesserung der soliden Regelungen zur internen …
---+61. Das Leitungsorgan sollte klare und dokumentierte Richtlinien erlassen, wie diese Standards zu …
---+62. Die Emittenten von ART sollten die Einhaltung solcher Standards überwachen und für eine …
|
8. Unternehmenswerte und Verhaltenskodex
8. Unternehmenswerte und Verhaltenskodex
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
|
57. Das Leitungsorgan sollte hohe ethische und berufliche Standards entwickeln, annehmen, einhalten …
|
Das Leitungsorgan sollte hohe ethische und berufliche Standards entwickeln, annehmen, einhalten und fördern, wobei es die spezifischen Anforderungen und Merkmale des Emittenten von ART zu berücksichtigen gilt, und sollte für die Umsetzung solcher Standards Sorge tragen (durch einen Verhaltenskodex oder ein vergleichbares Instrument). Überdies sollte es die Einhaltung dieser Standards durch die Mitarbeiter überwachen. Soweit anwendbar, kann das Leitungsorgan gruppenweite Standards des Emittenten von ART oder gemeinsame Standards, die von Verbänden oder sonstigen einschlägigen Organisationen herausgegeben wurden, annehmen und umsetzen.
|
|
58. Die Emittenten von ART sollten sicherstellen, dass keine Diskriminierung der Mitarbeiter aus …
|
Die Emittenten von ART sollten sicherstellen, dass keine Diskriminierung der Mitarbeiter aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung stattfindet.
|
|
59. Die Richtlinien der Emittenten von signifikanten ART sollten geschlechtsneutral sein . Dies …
|
Die Richtlinien der Emittenten von signifikanten ART sollten geschlechtsneutral sein10 . Dies umfasst unter anderem die Vergütungspolitik, Einstellungspolitik, Karriereentwicklung und Nachfolgeplanung, den Zugang zu Fortbildung und die Möglichkeit, sich auf freie Stellen im Unternehmen zu bewerben. Die Emittenten von ART sollten die Chancengleichheit11 für alle Mitarbeiter unabhängig von ihrem Geschlecht sicherstellen, auch was berufliche Perspektiven betrifft, und auf eine Verbesserung der Vertretung des unterrepräsentierten Geschlechts in Positionen innerhalb des Leitungsorgans hinwirken. Emittenten von signifikanten ART sollten die Entwicklung beim geschlechtsspezifischen Lohngefälle beobachten.
10 Siehe die RTS für den Mindestinhalt der Regelungen zur Unternehmensführung für die Vergütungspolitik für Emittenten von signifikanten ART gemäß Artikel 45 Absatz 7 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2023/1114; 11 Siehe auch Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen.
|
|
60. Die umgesetzten Standards sollten auf eine Verbesserung der soliden Regelungen zur internen …
|
Die umgesetzten Standards sollten auf eine Verbesserung der soliden Regelungen zur internen Governance des Emittenten von ART und eine Reduzierung der Risiken abzielen, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, insbesondere operationelle Risiken und Reputationsrisiken, die erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Profitabilität und Nachhaltigkeit eines Emittenten von ART aufgrund von Geldstrafen, Verfahrenskosten, von zuständigen Behörden auferlegten Beschränkungen, sonstigen finanziellen und strafrechtlichen Sanktionen und des Verlusts des Markenwerts und des Vertrauens der Anleger aufweisen können.
|
|
61. Das Leitungsorgan sollte klare und dokumentierte Richtlinien erlassen, wie diese Standards zu …
|
Das Leitungsorgan sollte klare und dokumentierte Richtlinien erlassen, wie diese Standards zu erfüllen sind. Diese Richtlinien sollten - a. die Mitarbeiter daran erinnern, dass alle Tätigkeiten des Emittenten von ART unter Einhaltung des anwendbaren Rechts und in Einklang mit den Unternehmenswerten des Emittenten von ART durchgeführt werden sollten;
- b. das Risikobewusstsein durch eine starke Risikokultur in Einklang mit Titel IV Abschnitt 7 fördern, wobei die Erwartung des Leitungsorgans vermittelt wird, dass die Tätigkeiten nicht über den definierten Risikoappetit und die vom Emittenten von ART festgelegten Grenzen sowie die jeweiligen Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter hinausgehen;
- c. Grundsätze festlegen und Beispiele für akzeptables und inakzeptables Verhalten liefern, insbesondere in Verbindung mit finanzieller Fehlberichterstattung und Fehlverhalten, Wirtschafts- und Finanzkriminalität (einschließlich Betrug, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (GW/TF), Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, Verstoß gegen Finanzsanktionen, Bestechung und Korruption, Marktmanipulation, missbräuchliche Verkäufe und andere Verstöße gegen Verbraucherschutzrechte, Steuervergehen, ob direkt oder indirekt begangen;
- d. klarstellen, dass zusätzlich zur Erfüllung der gesetzlichen und aufsichtlichen Anforderungen und internen Richtlinien von den Mitarbeitern erwartet wird, dass sie sich aufrichtig und integer verhalten und ihre Aufgaben mit der gebotenen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit ausüben;
- e. sicherstellen, dass den Mitarbeitern die potenziellen internen und externen disziplinarischen Maßnahmen, rechtlichen Schritte und Sanktionen bekannt sind, die auf Fehlverhalten und nicht akzeptables Verhalten folgen können.
|
|
62. Die Emittenten von ART sollten die Einhaltung solcher Standards überwachen und für eine …
|
Die Emittenten von ART sollten die Einhaltung solcher Standards überwachen und für eine Sensibilisierung der Mitarbeiter, z. B. durch Fortbildungsangebote, Sorge tragen.
|
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|