+25. Unter Bezugnahme auf Punkt i. oben, unbeschadet der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/849 in …
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25. Unter Bezugnahme auf Punkt i. oben, unbeschadet der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/849 in …
Unter Bezugnahme auf Punkt i. oben, unbeschadet der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/849 in innerstaatliches Recht, sollte das Mitglied des Leitungsorgans, das als verantwortlich für die Einhaltung der zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/849 erlassenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften bestimmt wurde, über gute Kenntnisse, Fähigkeiten und einschlägige Erfahrungen im Bereich der Ermittlung und Bewertung von Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie der internen Richtlinien, Kontrollen und Verfahren zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verfügen. Diese Person sollte ein gutes Verständnis davon haben, inwieweit das Institut aufgrund seines Geschäftsmodells Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ausgesetzt ist.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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