+46. PSP des Zahlungsempfängers, IPSP, CASP des Begünstigten oder ICASP sollten in ihren Strategien …

46. PSP des Zahlungsempfängers, IPSP, CASP des Begünstigten oder ICASP sollten in ihren Strategien …

PSP des Zahlungsempfängers, IPSP, CASP des Begünstigten oder ICASP sollten in ihren Strategien und Verfahren festlegen, wie sie bestimmen, welche Transfers während oder nach der Überweisung gemäß Artikel 7 Absatz 2, Artikel 11 Absatz 2, Artikel 16 Absatz 1 und Artikel 20 der Verordnung (EU) 2023/1113 überwacht werden. PSP, IPSP, CASP und ICASP sollten mindestens Folgendes festlegen:

  • a) welche Risikofaktoren sie bei dieser Bewertung berücksichtigen werden; und
  • b) welche risikoerhöhenden Faktoren oder Kombinationen von risikoerhöhenden Faktoren immer eine Überwachung während des Transfers und welche eine gezielte Überprüfung nach dem Transfer auslösen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/