+28. Bei Gegenparteien, bei denen es sich um große Unternehmen im Sinne von Artikel 3 Absatz 4 der …
|
28. Bei Gegenparteien, bei denen es sich um große Unternehmen im Sinne von Artikel 3 Absatz 4 der …
Bei Gegenparteien, bei denen es sich um große Unternehmen im Sinne von Artikel 3 Absatz 4 der Richtlinie 2013/34/EU handelt, sollten die Institute gegebenenfalls in Betracht ziehen, die folgenden Datenpunkte zu erfassen oder einzuholen: - a. Für Umweltrisiken:
- i. die geografischen Orte der wichtigsten Vermögenswerte (z. B. Produktionsanlagen) und die Exponiertheit für Umweltgefahren (z. B. in Bezug auf Temperaturen, Wind, Wasser, Boden) mit der für eine angemessene Analyse der physischen Risiken erforderlichen Granularität wie auch die Verfügbarkeit von Versicherungsschutz;
- ii. die aktuellen und, soweit verfügbar, angestrebten Scope-1-, 2- und 3-Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) in absoluten Werten sowie, soweit relevant, in Intensitätswerten;
- iii. die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, sei es als Wirtschaftsfaktor-Inputs oder als Einnahmenbasis;
- iv. Energie- und Wasserbedarf und/oder -verbrauch, sei es als Wirtschaftsfaktor-Inputs oder auf Einnahmenbasis;
- v. den Grad der Energieeffizienz im Falle von Immobilien-Risikopositionen sowie der Schuldendienstfähigkeit der Gegenpartei;
- vi. aktuelle und erwartete finanzielle Auswirkungen umweltbezogener Risiken und Chancen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gegenpartei;
- vii. transitionsbezogene Strategiepläne, ggf. einschließlich eines gemäß Artikel 19a oder Artikel 29a der Richtlinie (EU) 2022/2464 offengelegten Transitionsplans für den Klimaschutz;
- b. Für Sozial- und Governance-Risiken:
- i. Abstimmung auf die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit;
- ii. negative wesentliche Auswirkungen auf die eigene Belegschaft, Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, betroffene Gemeinwesen und Verbraucher/Endnutzer, einschließlich Angaben zu den allgemein üblichen Anstrengungen oder Verfahren zur Vermeidung und Behebung derartiger Auswirkungen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|