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+Gemeinsame Leitlinien für die Schätzung der von schwerwiegenden IKT-bezogenen Vorfällen verursachten aggregierten jährlichen Kosten und Verluste ---+Status dieser gemeinsamen Leitlinien ---+Meldepflichten ---+Titel I – Gegenstand, Anwendungsbereich, Adressaten und Begriffsbestimmungen ------+1. Mit diesen Leitlinien soll das den Europäischen Aufsichtsbehörden gemäß Artikel 11 Absatz 11 der … ------+2. Diese Leitlinien richten sich an zuständige Behörden im Sinne von Artikel 46 der Verordnung (EU) … ------+3. Die in der Verordnung (EU) 2022/2554 verwendeten und definierten Begriffe haben in diesen … ---+Titel II - Durchführung ------+4. Diese Leitlinien gelten ab dem 19.05.2025. ---+Titel III – Bestimmungen über die Schätzung der von schwerwiegenden IKT-bezogenen Vorfällen verursachten aggregierten jährlichen Kosten und Verluste ------+5. Finanzunternehmen sollten die von schwerwiegenden IKT-bezogenen Vorfällen verursachten … ------+6. Finanzunternehmen sollten in die Schätzung alle IKT-bezogenen Vorfälle einbeziehen, die … ------+7. Finanzunternehmen sollten die aggregierten jährlichen Kosten und Verluste schätzen, indem sie … ------+8. Als Grundlage für die Schätzungen sollten Finanzunternehmen die Kosten, Verluste und … ------+9. Finanzunternehmen sollten Anpassungen der Kosten und Verluste einer Schätzung, die sie für ein … ------+10. Finanzunternehmen sollten in der Meldung ihrer Schätzung der aggregierten jährlichen Kosten und … ------+11. Finanzunternehmen sollten für die Übermittlung der Schätzung ihrer aggregierten jährlichen … ---+Anhang: Meldevorlage für Bruttokosten und -verluste und finanzielle Wiedereinziehungen in einem Referenzjahr |
Gemeinsame Leitlinien für die Schätzung der von schwerwiegenden IKT-bezogenen Vorfällen verursachten aggregierten jährlichen Kosten und VerlusteGemeinsame Leitlinien für die Schätzung der von schwerwiegenden IKT-bezogenen Vorfällen verursachten aggregierten jährlichen Kosten und Verluste 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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