+Sub-Section 1 Funded credit protection
---+Artikel 218 Synthetische Unternehmensanleihen („Credit Linked Notes“)
---+Artikel 219 Bilanzielles Netting
---+Artikel 220 Verwendung des auf aufsichtlichen Vorgaben für Volatilitätsanpassungen beruhenden Ansatzes bei Netting-Rahmenvereinbarungen
------+Article 220 1.
------+Article 220 2.
------+Article 220 3.
------+Article 220 4.
------+Article 220 5.
---+Artikel 221 Verwendung interner Modelle für Netting-Rahmenvereinbarungen
------+Article 221 1.
------+Article 221 2.
------+Article 221 3.
------+Article 221 4.
------+Article 221 5.
------+Article 221 6.
------+Article 221 7.
------+Article 221 9.
---+Artikel 222 Einfache Methode zur Berücksichtigung finanzieller Sicherheiten
------+Article 222 1.
------+Article 222 2.
------+Article 222 3.
------+Article 222 4.
------+Article 222 5.
------+Article 222 6.
------+Article 222 7.
---+Artikel 223 Umfassende Methode zur Berücksichtigung finanzieller Sicherheiten
------+Article 223 1.
------+Article 223 2.
------+Article 223 3.
------+Article 223 4.
------+Article 223 5.
------+Article 223 6.
------+Article 223 7.
---+Artikel 224 Aufsichtliche Volatilitätsanpassungen bei der umfassenden Methode zur Berücksichtigung finanzieller Sicherheiten
------+Article 224 1.
------+Article 224 2.
------+Article 224 3.
------+Article 224 4.
------+Article 224 5.
------+Article 224 6.
---+Artikel 226 Heraufskalierung von Volatilitätsanpassungen im Rahmen der umfassenden Methode zur Berücksichtigung finanzieller Sicherheiten
---+Artikel 227 Bedingungen für eine 0 %ige Volatilitätsanpassung bei der umfassenden Methode zur Berücksichtigung finanzieller Sicherheiten
------+Article 227 1.
------+Article 227 2.
------+Article 227 3.
---+Artikel 228 Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge für Risikopositionen, die im Rahmen des Standardansatzes behandelt werden, bei der umfassenden Methode zur Berücksichtigung finanzieller Sicherheiten
---+Artikel 229 Bewertungsgrundsätze für anerkennungsfähige Sicherheiten außer Finanzsicherheiten
------+Article 229 1.
------+Article 229 2.
------+Article 229 3.
------+Article 229 4.
---+Artikel 230 Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge und erwarteten Verlustbeträge für eine Risikoposition mit anerkennungsfähiger Besicherung mit Sicherheitsleistung im Rahmen des IRB-Ansatzes
------+Artikel 230 1.
------+Artikel 230 2.
------+Artikel 230 3.
------+Artikel 230 4.
------+Artikel 230 5.
---+Artikel 231 Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge und erwarteten Verlustbeträge bei Pools aus anerkennungsfähigen Besicherungen mit Sicherheitsleistung für eine im Rahmen des IRB-Ansatzes behandelte Risikoposition
---+Artikel 232 Andere Formen der Besicherung mit Sicherheitsleistung
------+Article 232 1.
------+Article 232 2.
------+Article 232 3.
------+Article 232 4.

Sub-Section 1 Funded credit protection

Sub-Section 1 Funded credit protection

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 218 Synthetische Unternehmensanleihen („Credit Linked Notes“)

Artikel 218

Synthetische Unternehmensanleihen („Credit Linked Notes“)

Anlagen in synthetische Unternehmensanleihen („Credit Linked Notes“), die von dem kreditgebenden Institut ausgegeben werden, können zwecks Berechnung der Auswirkungen der Kreditrisikominderung gemäß diesem Unterabschnitt wie Barsicherheiten behandelt werden, wenn der in die synthetische Unternehmensanleihe eingebettete Kreditausfallswap als Absicherung ohne Sicherheitsleistung anerkannt werden kann. Um festzustellen, ob der in die synthetische Unternehmensanleihe eingebettete Kreditausfallswap als Absicherung ohne Sicherheitsleistung anerkannt werden kann, darf das Institut die Voraussetzung des Artikels 194 Absatz 6 Buchstabe c als erfüllt betrachten.

Artikel 219 Bilanzielles Netting

Artikel 219

Bilanzielles Netting

Darlehen an das kreditgebende Institut und Einlagen bei diesem Institut, bei denen ein bilanzielles Netting vorgenommen wird, werden von diesem Institut für die Zwecke der Berechnung der Auswirkung einer Besicherung mit Sicherheitsleistung auf jene Darlehen und Einlagen, bei denen ein bilanzielles Netting vorgenommen wird, wie Barsicherheiten behandelt.

Artikel 220 Verwendung des auf aufsichtlichen Vorgaben für Volatilitätsanpassungen beruhenden Ansatzes bei Netting-Rahmenvereinbarungen -
Artikel 221 Verwendung interner Modelle für Netting-Rahmenvereinbarungen -
Artikel 222 Einfache Methode zur Berücksichtigung finanzieller Sicherheiten -
Artikel 223 Umfassende Methode zur Berücksichtigung finanzieller Sicherheiten -
Artikel 224 Aufsichtliche Volatilitätsanpassungen bei der umfassenden Methode zur Berücksichtigung finanzieller Sicherheiten -
Artikel 226 Heraufskalierung von Volatilitätsanpassungen im Rahmen der umfassenden Methode zur Berücksichtigung finanzieller Sicherheiten

Artikel 226

Heraufskalierung von Volatilitätsanpassungen im Rahmen der umfassenden Methode zur Berücksichtigung finanzieller Sicherheiten

Die in Artikel 224 festgelegten Volatilitätsanpassungen werden von Instituten im Fall einer täglichen Neubewertung angewandt. Erfolgt die Neubewertung seltener als einmal täglich, so wenden Institute größere Volatilitätsanpassungen an. Diese werden von Instituten anhand folgender Wurzel-Zeit-Formel durch Heraufskalierung der auf einer täglichen Neubewertung basierenden Volatilitätsanpassungen berechnet:

image

Dabei gilt:

H

= die anzuwendende Volatilitätsanpassung;

HM

= die Volatilitätsanpassung bei täglicher Neubewertung;

NR

= die tatsächliche Zahl der Geschäftstage zwischen Neubewertungen;

TM

= der Verwertungszeitraum für die betreffende Geschäftsart.

Artikel 227 Bedingungen für eine 0 %ige Volatilitätsanpassung bei der umfassenden Methode zur Berücksichtigung finanzieller Sicherheiten -
Artikel 228 Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge für Risikopositionen, die im Rahmen des Standardansatzes behandelt werden, bei der umfassenden Methode zur Berücksichtigung finanzieller Sicherheiten

Artikel 228

Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge für Risikopositionen, die im Rahmen des Standardansatzes behandelt werden, bei der umfassenden Methode zur Berücksichtigung finanzieller Sicherheiten

Im Rahmen des Standardansatzes verwenden Institute für die Zwecke des Artikels 113 als Risikopositionswert den nach Artikel 223 Absatz 5 berechneten Wert E * . Bei den in Anhang I genannten außerbilanziellen Posten legen die Institute E * als den Wert zugrunde, auf den die in Artikel 111 Absatz 2 genannten Prozentsätze angewandt werden, um den Risikopositionswert zu ermitteln.

Artikel 229 Bewertungsgrundsätze für anerkennungsfähige Sicherheiten außer Finanzsicherheiten -
Artikel 230 Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge und erwarteten Verlustbeträge für eine Risikoposition mit anerkennungsfähiger Besicherung mit Sicherheitsleistung im Rahmen des IRB-Ansatzes -
Artikel 231 Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge und erwarteten Verlustbeträge bei Pools aus anerkennungsfähigen Besicherungen mit Sicherheitsleistung für eine im Rahmen des IRB-Ansatzes behandelte Risikoposition

Artikel 231

Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge und erwarteten Verlustbeträge bei Pools aus anerkennungsfähigen Besicherungen mit Sicherheitsleistung für eine im Rahmen des IRB-Ansatzes behandelte Risikoposition

Institute, die verschiedene Arten der Besicherung mit Sicherheitsleistung erhalten haben, dürfen auf Risikopositionen, die im Rahmen des IRB-Ansatzes behandelt werden, die in Artikel 230 festgelegte Formel nacheinander auf jede einzelne Art von Sicherheit anwenden. Zu diesem Zweck setzen diese Institute jedes Mal, nachdem sie eine einzelne Art von FCP anerkannt haben, den Restwert der unbesicherten Risikoposition (EU) um den angepassten Wert der in diesem Schritt anerkannten Sicherheit (ES) herab. Gemäß Artikel 230 Absatz 1 ist der Gesamtwert von ES über alle Arten der Besicherung mit Sicherheitsleistung hinweg beim Wert von E·(1+HE) zu kappen, woraus sich folgende Formel ergibt:

image

Dabei gilt:

LGDS,i

= die LGD, die nach Maßgabe des Artikels 230 Absatz 2 für die FCP i anzuwenden ist;

ES,i

=der Marktwert der FCP i, der sich ergibt, nachdem die auf die Art von FCP anwendbare Volatilitätsanpassung (Hc) gemäß Artikel 230 Absatz 2 angewandt wurde.

Artikel 232 Andere Formen der Besicherung mit Sicherheitsleistung -

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung