+25. Validation
---+1. Die Institute sollten bei der Gestaltung, Prüfung und Wartung von IRC-Modellen die …
---+2. Der Validierungsprozess von IRC-Modellen sollte mindestens folgende Grundsätze beinhalten: i. …
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25. Validation
25. Validation
1. Übersicht
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Regulierung |
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1. Die Institute sollten bei der Gestaltung, Prüfung und Wartung von IRC-Modellen die …
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Die Institute sollten bei der Gestaltung, Prüfung und Wartung von IRC-Modellen die Validierungsgrundsätze anwenden. Die Validierung sollte eine Bewertung der konzeptionellen Solidität, eine laufende Überwachung mit Prozessverifizierung und Benchmarking sowie eine Ergebnisanalyse umfassen.
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2. Der Validierungsprozess von IRC-Modellen sollte mindestens folgende Grundsätze beinhalten: i. …
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Der Validierungsprozess von IRC-Modellen sollte mindestens folgende Grundsätze beinhalten: - i. Die Liquiditätshorizonte sollten die tatsächliche Praxis und die während Phasen mit systematischem und idiosynkratrischem Stress gesammelten Erfahrungen widerspiegeln.
- ii. Das IRC-Modell zur Messung des Ausfall- und Migrationsrisikos innerhalb des Liquiditätshorizonts sollte objektive Daten innerhalb des relevanten Horizonts berücksichtigen und einen Vergleich zwischen Risikoschätzungen für ein wieder ausgeglichenes Portfolio und ein Portfolio mit festen Positionen umfassen.
- iii. Die Korrelationsannahmen im IRC-Modell, einschließlich der Struktur stochastischer Abhängigkeiten und Korrelationen/Copulas sowie der Anzahl und des Gewichts systematischer Risikofaktoren, müssen durch die Analyse objektiver Daten in einem konzeptionell soliden Rahmen gestützt werden. Insbesondere sollte die Wirkung unterschiedlicher Copula-Annahmen analysiert werden, beispielsweise durch eine Überprüfung des Effekts unterschiedlicher Verteilungsannahmen. Das durch das Modell prognostizierte Ausfall- und Migrationsverhalten sollte anhand von tatsächlichen Ausfall- und Migrationserfahrungen mit gehandelten Schuldtitelportfolios validiert werden.
- iv. Die Validierung eines IRC-Modells sollte auf verschiedenen Stresstests und Sensitivitäts- und Szenarioanalysen beruhen, um seine qualitative und quantitative Angemessenheit, insbesondere in Bezug auf die Behandlung von Konzentrationen im Modell, zu bewerten. Diese Tests sollten sowohl historische als auch hypothetische Ereignisse einschließen.
- v. Die Validierung sollte auch eine Bewertung der Kalibrierung von PD- und LGD-Risikoparametern umfassen.
- vi. Ein Institut sollte bestrebt sein, entsprechende interne Modellierungsbenchmarks zu entwickeln, um die generelle Genauigkeit seiner IRC-Modelle zu bewerten.
- vii. Bei der Validierung sollten die Transparenz und die Angemessenheit der Dokumentation des IRC-Modellierungsansatzes bewertet werden.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
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Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
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Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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