+107. Kreditinstitute sollten bei der Beurteilung einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos …

107. Kreditinstitute sollten bei der Beurteilung einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos …

Kreditinstitute sollten bei der Beurteilung einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos insbesondere die folgende nicht abschließende Liste von Indikatoren einbeziehen:

  • a. eine Entscheidung der Geschäftsleitung des Kreditinstituts dahingehend, dass – wenn ein bestehender Kredit am Abschlussstichtag neu ausgereicht würde – das Preiselement des Kredits, das dessen Ausfallrisiko widerspiegelt, aufgrund einer Erhöhung des Ausfallrisikos beim jeweiligen Kreditnehmer oder der jeweiligen Kreditnehmerklasse seit dem erstmaligen Ansatz deutlich höher wäre als bei der ursprünglichen Kreditvergabe;
  • b. eine Entscheidung der Geschäftsleitung des Kreditinstituts zur Verschärfung der Kreditauflagen und/oder der Besicherungsanforderungen bei neuen Kreditengagements, die bereits ausgereichten Krediten ähnlich sind, aufgrund von Änderungen des Ausfallrisikos dieser Positionen seit dem erstmaligen Ansatz;
  • c. eine Herabstufung eines Kreditnehmers durch eine anerkannte Ratingagentur oder innerhalb des internen Ratingsystems eines Kreditinstituts;
  • d. für ordnungsgemäß bediente Kreditengagements, die einer individuellen Überwachung und Überprüfung unterliegen, eine interne Zusammenfassung der Kreditbewertung/ein interner Kreditqualitätsindikator, die/der schwächer ist als beim erstmaligen Ansatz;
  • e. eine Verschlechterung der relevanten Determinanten des Ausfallrisikos (z. B. künftige Zahlungsströme) für einen einzelnen Schuldner (bzw. einen Pool von Schuldnern) und
  • f. eine erwartete Veränderung aufgrund finanzieller Schwierigkeiten, einschließlich Stundungen im Sinne der Verordnung (EU) 2015/227. Obwohl bei der Umsetzung des IFRS 9 möglichst Ausfallrisikomanagementpraktiken ihren Niederschlag finden sollten, wäre dies in einigen Fällen nicht angemessen. Verwaltet beispielsweise ein Kreditinstitut die meisten Kreditengagements unabhängig vom Ausfallrisiko gleich – ausgenommen lediglich besonders starke oder schwache Kredite –, so ist die Art und Weise der Kreditverwaltung wahrscheinlich kein solider Indikator dafür, ob sich das Ausfallrisiko signifikant erhöht hat.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/