+49. Stresstests sollten Änderungen der Korrelationen zwischen Risikoarten und Risikofaktoren auf …
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49. Stresstests sollten Änderungen der Korrelationen zwischen Risikoarten und Risikofaktoren auf …
Stresstests sollten Änderungen der Korrelationen zwischen Risikoarten und Risikofaktoren auf der Einzelinstitutsebene und auf der Gruppenebene berücksichtigen. Sie sollten zudem berücksichtigen, dass sich Korrelationen in Zeiten wirtschaftlicher oder finanzieller Schwierigkeiten tendenziell erhöhen und dass Einzelfallanalysen erforderlich sind, in denen untersucht wird, wie sich bestimmte Korrelationen in bestimmten Szenarien verhalten. 4.4.2 Stresstests auf Portfolioebene und auf der Ebene der einzelnen Risiken
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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