+49. Stresstests sollten Änderungen der Korrelationen zwischen Risikoarten und Risikofaktoren auf …

49. Stresstests sollten Änderungen der Korrelationen zwischen Risikoarten und Risikofaktoren auf …

Stresstests sollten Änderungen der Korrelationen zwischen Risikoarten und Risikofaktoren auf der Einzelinstitutsebene und auf der Gruppenebene berücksichtigen. Sie sollten zudem berücksichtigen, dass sich Korrelationen in Zeiten wirtschaftlicher oder finanzieller Schwierigkeiten tendenziell erhöhen und dass Einzelfallanalysen erforderlich sind, in denen untersucht wird, wie sich bestimmte Korrelationen in bestimmten Szenarien verhalten.

4.4.2 Stresstests auf Portfolioebene und auf der Ebene der einzelnen Risiken

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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