+4.4 Umfang und Geltungsbereich von Stresstests
---+47. Stresstests sollten alle Arten von wesentlichen Risiken berücksichtigen, die sich sowohl auf …
---+48. Stresstests sollten Risiken auf verschiedenen Ebenen eines Instituts erfassen. In dieser …
---+49. Stresstests sollten Änderungen der Korrelationen zwischen Risikoarten und Risikofaktoren auf …
---+50. Die Institute sollten Stresstests auf der Grundlage der einzelnen Portfolios durchführen. Dabei …
---+51. Die Institute sollten sicherstellen, dass Portfolios und Geschäftsfelder oder -einheiten einem …
---+52. Insbesondere bei der Betrachtung von „Inter-Risikokonzentrationen“ sollten die Institute eine …
---+53. Um die Risiken des Instituts vollständig und ganzheitlich darzustellen, sollten neben …
---+54. Es sollte berücksichtigt werden, dass: a) Risiken auf Institutsebene möglicherweise nicht durch …
---+55. Eine Gruppe oder ein Institut, die/das international tätig ist, sollte zudem auf der Ebene von …
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4.4 Umfang und Geltungsbereich von Stresstests
4.4.1 Allgemeine Anforderungen
1. Übersicht
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Regulierung |
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47. Stresstests sollten alle Arten von wesentlichen Risiken berücksichtigen, die sich sowohl auf …
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Stresstests sollten alle Arten von wesentlichen Risiken berücksichtigen, die sich sowohl auf bilanzielle als auch auf außerbilanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten eines Instituts, einschließlich relevanter strukturierter Unternehmen, beziehen.
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48. Stresstests sollten Risiken auf verschiedenen Ebenen eines Instituts erfassen. In dieser …
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Stresstests sollten Risiken auf verschiedenen Ebenen eines Instituts erfassen. In dieser Hinsicht kann der Umfang von Stresstests gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit von einfachen Sensitivitätsanalysen auf Portfolioebene oder Analysen auf der Ebene der einzelnen Risiken bis zu umfassenden institutsweiten Szenario-Stresstests variieren.
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49. Stresstests sollten Änderungen der Korrelationen zwischen Risikoarten und Risikofaktoren auf …
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Stresstests sollten Änderungen der Korrelationen zwischen Risikoarten und Risikofaktoren auf der Einzelinstitutsebene und auf der Gruppenebene berücksichtigen. Sie sollten zudem berücksichtigen, dass sich Korrelationen in Zeiten wirtschaftlicher oder finanzieller Schwierigkeiten tendenziell erhöhen und dass Einzelfallanalysen erforderlich sind, in denen untersucht wird, wie sich bestimmte Korrelationen in bestimmten Szenarien verhalten. 4.4.2 Stresstests auf Portfolioebene und auf der Ebene der einzelnen Risiken
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50. Die Institute sollten Stresstests auf der Grundlage der einzelnen Portfolios durchführen. Dabei …
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Die Institute sollten Stresstests auf der Grundlage der einzelnen Portfolios durchführen. Dabei sollten alle Risikoarten abgedeckt werden, die sich auf diese Portfolios auswirken, und es sollten sowohl Sensitivitätsanalysen als auch Szenarioanalysen eingesetzt werden. Soweit dies möglich ist, sollten die Institute zudem Risikofaktoren und ihr angemessenes Stressniveau auf der Ebene eines einzelnen Portfolios ermitteln.
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51. Die Institute sollten sicherstellen, dass Portfolios und Geschäftsfelder oder -einheiten einem …
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Die Institute sollten sicherstellen, dass Portfolios und Geschäftsfelder oder -einheiten einem Stresstest unterzogen werden, um „Intra-“ und „Inter-Risikokonzentrationen“ - d. h. Konzentrationen von gemeinsamen Risikofaktoren innerhalb von Risikoarten und über Risikoarten hinweg (einschließlich Ansteckungseffekte) - zu ermitteln.
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52. Insbesondere bei der Betrachtung von „Inter-Risikokonzentrationen“ sollten die Institute eine …
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Insbesondere bei der Betrachtung von „Inter-Risikokonzentrationen“ sollten die Institute eine risikoartenübergreifende Aggregation vornehmen, insbesondere bezüglich des Markt- und Kreditrisikos, um ein besseres Verständnis hinsichtlich ihrer potenziellen Risikokonzentrationen in einer Stresssituation zu erlangen. Die Institute sollten potenzielle Verbindungen zwischen Risikopositionen ermitteln, die in Zeiten wirtschaftlicher oder finanzieller Schwierigkeiten riskant sein könnten, und sie sollten Annahmen bezüglich Abhängigkeiten und Korrelationen zwischen Risikoarten in einer Stresssituation hinterfragen. 4.4.3 Institutsweite Stresstests
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53. Um die Risiken des Instituts vollständig und ganzheitlich darzustellen, sollten neben …
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Um die Risiken des Instituts vollständig und ganzheitlich darzustellen, sollten neben Stresstests auf der Ebene der einzelnen Institute auch auf Gruppenebene und über Portfolios und einzelne Risikoarten hinweg Stresstests durchgeführt werden.
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54. Es sollte berücksichtigt werden, dass: a) Risiken auf Institutsebene möglicherweise nicht durch …
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Es sollte berücksichtigt werden, dass: - a) Risiken auf Institutsebene möglicherweise nicht durch eine einfache Aggregation von Stresstests in Bezug auf Portfolios, einzelne Risikobereiche oder Geschäftseinheiten der Gruppe gut wiedergegeben werden;
- b) Korrelationen, die Aufrechnung einzelner Risikopositionen und Konzentrationen entweder zu einer doppelten Erfassung von Risiken oder zu einer Unterschätzung der Auswirkungen von Risikofaktoren unter Stressbedingungen führen könnten; und
- c) spezifische Gruppenrisiken auf der Institutsebene auftreten können und die Institute daher sicherstellen sollten, dass alle wesentlichen Risiken und ihre entsprechenden Risikofaktoren auch auf Institutsebene ermittelt werden; wenn Risiken auf Institutsebene betrachtet werden, sollte ein besonderes Augenmerk auf eine holistische Betrachtung der Risikokonzentrationen gelegt werden.
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55. Eine Gruppe oder ein Institut, die/das international tätig ist, sollte zudem auf der Ebene von …
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Eine Gruppe oder ein Institut, die/das international tätig ist, sollte zudem auf der Ebene von Geschäftseinheiten in bestimmten geografischen Regionen, Geschäftsbereichen oder Geschäftsfeldern Stresstests durchführen, um unterschiedliche Risikofaktoren in verschiedenen Geschäften und Regionen zu berücksichtigen.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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