+39. Wenn Institute den Risikoparametersubstitutionsansatz anwenden und der Schuldner ausgefallen …

39. Wenn Institute den Risikoparametersubstitutionsansatz anwenden und der Schuldner ausgefallen …

Wenn Institute den Risikoparametersubstitutionsansatz anwenden und der Schuldner ausgefallen ist, gilt Folgendes:

  • (a) Das Risikogewicht des garantierten Teils der Risikoposition sollte das der vergleichbaren direkten Risikoposition gegenüber dem nicht-ausgefallenen Garantiegeber sein.
  • (b) Der erwartete Verlust des garantierten Teils der Risikoposition sollte der der vergleichbaren direkten Risikoposition gegenüber dem nicht-ausgefallenen Garantiegeber sein.
  • (c) Auch wenn der Garantiegeber im nicht-ausgefallenen-Status bleibt, sollte der garantierte Teil der Risikoposition für die Zwecke der Berechnung des IRB-Fehlbetrags oder IRB-Überschusses gemäß Artikel 159 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und Abschnitt 8.4 der EBA-Leitlinien für die PD- und LGD-Schätzung als ausgefallen betrachtet werden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/