+13. Die vom Triparty Agenten zur Gewährleistung der Einhaltung der vorgegebenen Obergrenzen zu …

13. Die vom Triparty Agenten zur Gewährleistung der Einhaltung der vorgegebenen Obergrenzen zu …

Die vom Triparty Agenten zur Gewährleistung der Einhaltung der vorgegebenen Obergrenzen zu treffenden Schutzvorkehrungen sollten Folgendes umfassen:

  • a. Die Durchführung der Triparty-Sicherheitenverwaltung erfolgt nur im Einklang mit der ordnungsgemäß unterzeichneten Dienstleistungsvereinbarung; SUBSTITUTIONSANSATZES AUF „TRIPARTY-PENSIONSGESCHÄFTE“ GEMÄSS ARTIKEL 403 ABSATZ 3 CRR
  • b. Triparty Agenten haben ein Kontrollumfeld geschaffen, das für jede Mitteilung über vorgegebene Obergrenzen sicherstellt, dass diese Obergrenzen vom Institut ordnungsgemäß genehmigt und korrekt, rechtzeitig und nur einmal in ihr Sicherheitenverwaltungssystem eingegeben und darin verarbeitet werden;
  • c. Triparty Agenten haben ein Kontrollumfeld geschaffen, das sicherstellt, dass Sicherheiten abgesichert verwahrt, aktiv überwacht und die Preisfindungswerte ordnungsgemäß und zeitnah erfasst werden;
  • d. Triparty Agenten haben ein Kontrollumfeld geschaffen, das die rechtzeitige Aufdeckung eventueller Verstöße gegen die vorgegebenen Obergrenzen gewährleistet;
  • e. Bei der Zuteilung von Sicherheiten zur Deckung einer Risikoposition stellen die Systeme des Triparty Agenten sicher, dass ihr Marktwert nicht die vorgegebenen Obergrenzen übersteigt und/oder gegen Ausschlüsse verstoßen wird. Im Falle einer unangemessenen Anwendung der vom Institut vorgegebenen geänderten Obergrenzen aufgrund operativer Probleme sollte der Triparty Agent das Institut rechtzeitig benachrichtigen;
  • f. Triparty Agenten sollten vertraglich verpflichtet sein, die vorgegebenen Obergrenzen einzuhalten und sicherzustellen, dass die in Abschnitt 4.3.1 genannten Profile für die Anerkennungsfähigkeit von Sicherheitsemittenten und Wertpapieren auf der Grundlage der im Rahmen der Dienstleistungsvereinbarung von dem Institut und dem Sicherheitengeber bereitgestellten Informationen überprüft werden können.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/