+97. Die Richtlinien und Verfahren für die Einführung und Schulung können zu einer Gesamtrichtlinie …

97. Die Richtlinien und Verfahren für die Einführung und Schulung können zu einer Gesamtrichtlinie …

Die Richtlinien und Verfahren für die Einführung und Schulung können zu einer Gesamtrichtlinie für die Eignung gehören und sollten zumindest Folgendes darlegen:

  • a. die Einführungs- und Schulungsziele für das Leitungsorgan, getrennt für die Leitungsfunktion und die Aufsichtsfunktion, soweit anwendbar. Dies sollte zudem gegebenenfalls die Einführungs- und Schulungsziele für konkrete Positionen gemäß ihrer bestimmten Verantwortlichkeiten und Beteiligung an Ausschüssen beinhalten;
  • b. die Verantwortlichkeit für die Entwicklung eines ausführlichen Schulungsprogramms;
  • c. die vom Institut für die Einführung und Schulung zur Verfügung gestellten Finanz- und Personalressourcen unter Berücksichtigung der Anzahl von Einführungs- und Schulungsveranstaltungen, ihrer Kosten und zugehöriger Verwaltungsaufgaben, um sicherzustellen, dass die Einführung und Schulung gemäß den Richtlinien durchgeführt werden können;
  • d. ein klar festgelegter Vorgang, nach dem jedes Mitglied des Leitungsorgans eine Einführung oder Schulung anfordern kann.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/