+97. Die Richtlinien und Verfahren für die Einführung und Schulung können zu einer Gesamtrichtlinie …
|
97. Die Richtlinien und Verfahren für die Einführung und Schulung können zu einer Gesamtrichtlinie …
Die Richtlinien und Verfahren für die Einführung und Schulung können zu einer Gesamtrichtlinie für die Eignung gehören und sollten zumindest Folgendes darlegen: - a. die Einführungs- und Schulungsziele für das Leitungsorgan, getrennt für die Leitungsfunktion und die Aufsichtsfunktion, soweit anwendbar. Dies sollte zudem gegebenenfalls die Einführungs- und Schulungsziele für konkrete Positionen gemäß ihrer bestimmten Verantwortlichkeiten und Beteiligung an Ausschüssen beinhalten;
- b. die Verantwortlichkeit für die Entwicklung eines ausführlichen Schulungsprogramms;
- c. die vom Institut für die Einführung und Schulung zur Verfügung gestellten Finanz- und Personalressourcen unter Berücksichtigung der Anzahl von Einführungs- und Schulungsveranstaltungen, ihrer Kosten und zugehöriger Verwaltungsaufgaben, um sicherzustellen, dass die Einführung und Schulung gemäß den Richtlinien durchgeführt werden können;
- d. ein klar festgelegter Vorgang, nach dem jedes Mitglied des Leitungsorgans eine Einführung oder Schulung anfordern kann.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|