+62. Wenn bestimmte Schulungstätigkeiten an einen Dienstleistungserbringer ausgelagert werden …

62. Wenn bestimmte Schulungstätigkeiten an einen Dienstleistungserbringer ausgelagert werden …

Wenn bestimmte Schulungstätigkeiten an einen Dienstleistungserbringer ausgelagert werden, sollte der Geldwäschebeauftragte sicherstellen, dass i) der Dienstleistungserbringer über die geforderten Kenntnisse im Bereich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verfügt, um die Qualität der Schulungen zu garantieren, ii) die Managementbedingungen für die Auslagerung festgelegt und eingehalten werden und iii) der Inhalt dieser Schulung an die konkreten Merkmale des betreffenden Kredit- oder Finanzinstituts angepasst werden.

4.2.5 Verhältnis zwischen der Compliance-Funktion zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und anderen Funktionen

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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