+62. Wenn bestimmte Schulungstätigkeiten an einen Dienstleistungserbringer ausgelagert werden …
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62. Wenn bestimmte Schulungstätigkeiten an einen Dienstleistungserbringer ausgelagert werden …
Wenn bestimmte Schulungstätigkeiten an einen Dienstleistungserbringer ausgelagert werden, sollte der Geldwäschebeauftragte sicherstellen, dass i) der Dienstleistungserbringer über die geforderten Kenntnisse im Bereich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verfügt, um die Qualität der Schulungen zu garantieren, ii) die Managementbedingungen für die Auslagerung festgelegt und eingehalten werden und iii) der Inhalt dieser Schulung an die konkreten Merkmale des betreffenden Kredit- oder Finanzinstituts angepasst werden. 4.2.5 Verhältnis zwischen der Compliance-Funktion zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und anderen Funktionen
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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