+53. Für jeden Mitarbeiter, der in die Berechnung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles gemäß …
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53. Für jeden Mitarbeiter, der in die Berechnung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles gemäß …
Für jeden Mitarbeiter, der in die Berechnung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles gemäß Absatz 51 einzubeziehen ist, sollte das Institut den Gesamtbetrag der Bruttojahresvergütung als Summe der festen und der variablen Komponente der Vergütung unter Berücksichtigung folgender Aspekte ermitteln: - a. Nicht-monetäre Leistungen (z. B. Dienstwagen, zinsfreie Darlehen, kostenloser Betriebskindergarten) sollten zu ihrem steuerlichen monetären Gegenwert berücksichtigt werden.
- b. Regelmäßige Einzahlungen in das Altersversorgungssystem und die Krankenversicherung für alle Mitarbeiter sollten unberücksichtigt bleiben. Freiwillige Altersversorgungsleistungen sollten einbezogen werden.
- c. Der für alle Leistungszeiträume, die in dem Geschäftsjahr endeten, auf dem die Berechnung basiert, gewährte Gesamtbetrag der variablen Vergütung sollte herangezogen werden, selbst wenn er sich auf Leistungszeiträume von mehr als einem Jahr bezieht. Dies sollte eine variable Vergütung auf der Grundlage nicht revolvierender mehrjähriger Leistungszeiträume gemäß Absatz 46 einschließen. EBA Public
- d. Eine garantierte variable Vergütung (Willkommensbonus) und Abfindungen (z. B. sofern der Vertrag eines Mitarbeiters am Ende des Geschäftsjahrs noch nicht beendet wurde) sollten in die Berechnung nicht einfließen.
- e. Für Mitarbeiter, die (unterjährig) in Teilzeit tätig waren, Mitarbeiter, die nicht das gesamte Geschäftsjahr beschäftigt waren oder die in dem Geschäftsjahr teilweise andere Arten von Urlaub genommen hatten (z. B. unbezahlter Urlaub oder Elternzeit), sollte der vollständige Jahresbetrag der variablen und festen Vergütung auf der Grundlage bestmöglichen Bemühens ermittelt werden, als ob der Mitarbeiter für das gesamte Geschäftsjahr eine Vergütung auf Vollzeitbasis erhalten hätte. Die Institute können die Beträge durch eine Hochrechnung der Vergütung, die z. B. für eine Teilzeitbeschäftigung gewährt wird, auf den Gesamtbetrag der Jahresbruttovergütung auf Vollzeitbasis für das Jahr ermitteln (z. B. würde die Vergütung eines Mitarbeiters in Teilzeitbeschäftigung mit 50 % mit dem Faktor 2 multipliziert werden, um die jährliche Vergütung auf Vollzeitbasis zu errechnen).
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
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Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
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Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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