+4. Leitlinien
---+4.1 Allgemeine Erwägungen
------+10. Die zuständigen Behörden können eine Wertpapierfirma, die die in Artikel 12 Absatz 1 der …
------+11. Hat eine zuständige Behörde einer Wertpapierfirma gemäß Artikel 42 der Richtlinie (EU) …
------+12. Die zuständigen Behörden sollten eine Wertpapierfirma nur auf der Grundlage eines …
---+4.2 Wertpapierfirmen, die für eine Freistellung in Betracht kommen
------+13. Bei der Freistellung von den Liquiditätsanforderungen gemäß Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung …
------+14. Die zuständigen Behörden sollten prüfen, ob von einer Wertpapierfirma erbrachte …
------+15. Die zuständigen Behörden sollten prüfen, ob andere von einer Wertpapierfirma erbrachte …
------+16. Die zuständigen Behörden sollten bei der Freistellung einer Wertpapierfirma von den …
------+17. Die zuständigen Behörden sollten keine Freistellung gewähren, wenn eine Wertpapierfirma in …
---+4.3 Kriterien für die Freistellung
------+18. Die zuständigen Behörden sollten nach Eingang eines Antrags einer Wertpapierfirma prüfen, ob …
------+19. Für die Zwecke der in Absatz 18 genannten Prüfung sollten die zuständigen Behörden die Risiken …
------+20. Die zuständigen Behörden können eine Wertpapierfirma, die kontinuierlich Portfolio-Verwaltung …
------+21. Die Prüfung des Bedarfs an liquiden Finanzmitteln sollte sowohl unter normalen Bedingungen als …
---+4.4 Bereitzustellende Angaben
------+22. Bei der Prüfung der Freistellung sollten die zuständigen Behörden alle relevanten Informationen …
------+23. Die zuständigen Behörden sollten zusätzliche Informationen oder Nachweise anfordern, um …
------+24. Im Falle einer wesentlichen Änderung der mit dem Antrag auf Freistellung übermittelten …
---+4.5 Änderung und Widerruf der Freistellung
------+25. Die zuständigen Behörden sollten einer Wertpapierfirma keine Freistellung gewähren, wenn sie …
------+26. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass die Wertpapierfirma die zuständige Behörde …
------+27. Die zuständigen Behörden sollten die Freistellung widerrufen, wenn sie der Auffassung sind …
------+28. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass die Wertpapierfirma die …
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4. Leitlinien
4. Leitlinien
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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