+4. Leitlinien
---+4.1 Allgemeine Erwägungen
------+10. Die zuständigen Behörden können eine Wertpapierfirma, die die in Artikel 12 Absatz 1 der …
------+11. Hat eine zuständige Behörde einer Wertpapierfirma gemäß Artikel 42 der Richtlinie (EU) …
------+12. Die zuständigen Behörden sollten eine Wertpapierfirma nur auf der Grundlage eines …
---+4.2 Wertpapierfirmen, die für eine Freistellung in Betracht kommen
------+13. Bei der Freistellung von den Liquiditätsanforderungen gemäß Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung …
------+14. Die zuständigen Behörden sollten prüfen, ob von einer Wertpapierfirma erbrachte …
------+15. Die zuständigen Behörden sollten prüfen, ob andere von einer Wertpapierfirma erbrachte …
------+16. Die zuständigen Behörden sollten bei der Freistellung einer Wertpapierfirma von den …
------+17. Die zuständigen Behörden sollten keine Freistellung gewähren, wenn eine Wertpapierfirma in …
---+4.3 Kriterien für die Freistellung
------+18. Die zuständigen Behörden sollten nach Eingang eines Antrags einer Wertpapierfirma prüfen, ob …
------+19. Für die Zwecke der in Absatz 18 genannten Prüfung sollten die zuständigen Behörden die Risiken …
------+20. Die zuständigen Behörden können eine Wertpapierfirma, die kontinuierlich Portfolio-Verwaltung …
------+21. Die Prüfung des Bedarfs an liquiden Finanzmitteln sollte sowohl unter normalen Bedingungen als …
---+4.4 Bereitzustellende Angaben
------+22. Bei der Prüfung der Freistellung sollten die zuständigen Behörden alle relevanten Informationen …
------+23. Die zuständigen Behörden sollten zusätzliche Informationen oder Nachweise anfordern, um …
------+24. Im Falle einer wesentlichen Änderung der mit dem Antrag auf Freistellung übermittelten …
---+4.5 Änderung und Widerruf der Freistellung
------+25. Die zuständigen Behörden sollten einer Wertpapierfirma keine Freistellung gewähren, wenn sie …
------+26. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass die Wertpapierfirma die zuständige Behörde …
------+27. Die zuständigen Behörden sollten die Freistellung widerrufen, wenn sie der Auffassung sind …
------+28. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass die Wertpapierfirma die …

4. Leitlinien

4. Leitlinien

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
4.1 Allgemeine Erwägungen

4.1 Allgemeine Erwägungen

4.2 Wertpapierfirmen, die für eine Freistellung in Betracht kommen

4.2 Wertpapierfirmen, die für eine Freistellung in Betracht kommen

4.3 Kriterien für die Freistellung

4.3 Kriterien für die Freistellung

4.4 Bereitzustellende Angaben

4.4 Bereitzustellende Angaben

4.5 Änderung und Widerruf der Freistellung

4.5 Änderung und Widerruf der Freistellung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/