+5. In diesen Leitlinien werden die Schritte dargelegt, die Kredit- und Finanzinstitute bei der …

5. In diesen Leitlinien werden die Schritte dargelegt, die Kredit- und Finanzinstitute bei der …

In diesen Leitlinien werden die Schritte dargelegt, die Kredit- und Finanzinstitute bei der Einführung oder Überprüfung von Anwendungen ergreifen sollten, um ihren Verpflichtungen gemäß Artikel 13 Absatz 1 Buchstaben a, b und c der Richtlinie (EU) 2015/8492 beim Fern-Kundeannahmeprozess nachzukommen. Ferner werden darin die Schritte festgelegt, die die Kredit- und Finanzinstitute unternehmen sollten, wenn sie gemäß Kapitel I Abschnitt 4 der Richtlinie (EU) 2015/849 auf Dritte zurückgreifen, sowie die Strategien, Kontrollen und Verfahren dargelegt, die die Kredit- und Finanzinstitute im Hinblick auf die Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden gemäß Artikel 8 Absatz 3 und Artikel 8 Absatz 4 Buchstabe a der Richtlinie (EU) 2015/849 einführen sollten, wenn die Anwendung der Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden nicht vor Ort erfolgt.


2 Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/