+5. In diesen Leitlinien werden die Schritte dargelegt, die Kredit- und Finanzinstitute bei der …
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5. In diesen Leitlinien werden die Schritte dargelegt, die Kredit- und Finanzinstitute bei der …
In diesen Leitlinien werden die Schritte dargelegt, die Kredit- und Finanzinstitute bei der Einführung oder Überprüfung von Anwendungen ergreifen sollten, um ihren Verpflichtungen gemäß Artikel 13 Absatz 1 Buchstaben a, b und c der Richtlinie (EU) 2015/8492 beim Fern-Kundeannahmeprozess nachzukommen. Ferner werden darin die Schritte festgelegt, die die Kredit- und Finanzinstitute unternehmen sollten, wenn sie gemäß Kapitel I Abschnitt 4 der Richtlinie (EU) 2015/849 auf Dritte zurückgreifen, sowie die Strategien, Kontrollen und Verfahren dargelegt, die die Kredit- und Finanzinstitute im Hinblick auf die Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden gemäß Artikel 8 Absatz 3 und Artikel 8 Absatz 4 Buchstabe a der Richtlinie (EU) 2015/849 einführen sollten, wenn die Anwendung der Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden nicht vor Ort erfolgt.
2 Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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