+14. Die Kredit- und Finanzinstitute sollten in ihren Strategien und Verfahren den Umfang, die …
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14. Die Kredit- und Finanzinstitute sollten in ihren Strategien und Verfahren den Umfang, die …
Die Kredit- und Finanzinstitute sollten in ihren Strategien und Verfahren den Umfang, die Schritte und die Aufzeichnungsanforderungen der Bewertung vor der Einführung festlegen, die mindestens Folgendes umfassen sollte: - a) eine Bewertung der Angemessenheit der Anwendung hinsichtlich der Vollständigkeit und Genauigkeit der zu erhebenden Daten und einzuholenden Dokumente sowie der Zuverlässigkeit und der Unabhängigkeit der verwendeten Informationsquellen;
- b) eine Bewertung der Auswirkungen der Nutzung der Anwendung für den Fern-Kundenannahmeprozess auf die unternehmensweiten Risiken, einschließlich der Risiken hinsichtlich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, operationeller und rechtlicher Risiken sowie Reputationsrisiken;
- c) die Ermittlung möglicher risikomindernder Maßnahmen und Abhilfemaßnahmen für jedes Risiko, das im Zuge der Bewertung gemäß Buchstabe b festgestellt wurde;
- d) Tests zur Beurteilung von Betrugsrisiken, einschließlich des Risikos der Identitätserschleichung und anderer Risiken in Zusammenhang mit Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sowie Sicherheitsrisiken, gemäß Absatz 43 der EBA-Leitlinien für das Management von IKT- und Sicherheitsrisiken5 ;
- e) End-to-End-Tests der Funktionsweise der Anwendung hinsichtlich Kunden-, Produkt- und Dienstleistungsstruktur(en), die in den Strategien und Verfahren für den Fern-Kundenannahmeprozess ermittelt wurde.
5 EBA/GL/2019/04.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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