+14. Die Kredit- und Finanzinstitute sollten in ihren Strategien und Verfahren den Umfang, die …

14. Die Kredit- und Finanzinstitute sollten in ihren Strategien und Verfahren den Umfang, die …

Die Kredit- und Finanzinstitute sollten in ihren Strategien und Verfahren den Umfang, die Schritte und die Aufzeichnungsanforderungen der Bewertung vor der Einführung festlegen, die mindestens Folgendes umfassen sollte:

  • a) eine Bewertung der Angemessenheit der Anwendung hinsichtlich der Vollständigkeit und Genauigkeit der zu erhebenden Daten und einzuholenden Dokumente sowie der Zuverlässigkeit und der Unabhängigkeit der verwendeten Informationsquellen;
  • b) eine Bewertung der Auswirkungen der Nutzung der Anwendung für den Fern-Kundenannahmeprozess auf die unternehmensweiten Risiken, einschließlich der Risiken hinsichtlich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, operationeller und rechtlicher Risiken sowie Reputationsrisiken;
  • c) die Ermittlung möglicher risikomindernder Maßnahmen und Abhilfemaßnahmen für jedes Risiko, das im Zuge der Bewertung gemäß Buchstabe b festgestellt wurde;
  • d) Tests zur Beurteilung von Betrugsrisiken, einschließlich des Risikos der Identitätserschleichung und anderer Risiken in Zusammenhang mit Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sowie Sicherheitsrisiken, gemäß Absatz 43 der EBA-Leitlinien für das Management von IKT- und Sicherheitsrisiken5 ;
  • e) End-to-End-Tests der Funktionsweise der Anwendung hinsichtlich Kunden-, Produkt- und Dienstleistungsstruktur(en), die in den Strategien und Verfahren für den Fern-Kundenannahmeprozess ermittelt wurde.

5 EBA/GL/2019/04.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/