+4. Leitlinien
---+4.1 Allgemeine Erwägungen
------+11. Auch wenn die in diesen Leitlinien festgelegten Bedingungen erfüllt sind, sollte eine …
---+4.2 Vereinfachte Erlaubnis für einen Gruppenkapitaltest
------+12. Es steht der zuständigen Behörde frei, eine Wertpapierfirmengruppe als hinreichend einfach zu …
------+13. Es steht den zuständigen Behördenfrei, die Abschnitte 4.3 und 4.4 anzuwenden, um zu beurteilen …
---+4.3 Erlaubnis für einen Gruppenkapitaltest: Bedingungen für Wertpapierfirmengruppe, die als hinreichend einfach erachtet wird
------+14. Es steht den zuständigen Behörden, eine Wertpapierfirmengruppe, die nicht alle in Abschnitt 4.2 …
---+4.4 Erlaubnis für einen Gruppenkapitaltest: Bedingungen für die Feststellung, dass von der Wertpapierfirmengruppe keine wesentlichen Risiken für Kunden oder den Markt ausgehen
------+15. Es steht den zuständigen Behördenfrei, zu der Auffassung zu gelangen, dass von einer …
------+16. Ist eines der Unternehmen der Gruppe Gegenstand eines Verfahrens gemäß Artikel 18 Absatz 1 der …
------+17. Für die Zwecke der Bewertung der in Absatz 15 Buchstabe a genannten Bedingung können die …
---+4.5 Erlaubnis für das Halten eines niedrigeren Betrags: Bedingungen für die Erlaubnis eines niedrigeren Eigenmittelanteils
------+18. Es steht den zuständigen Behördenfrei, die Erlaubnis für das Halten eines niedrigeren Betrags …
------+19. Die Eigenmittelanforderungen eines Tochterunternehmens in einem Drittland sollten auf der Ebene …
------+20. Um ein angemessenes Maß an Vorsicht zu gewährleisten, sollten die …
------+21. Bei der Anwendung von Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2019/2033 sollten die zuständigen …
---+4.6 Zu bewertende Informationen
------+22. Um zu beurteilen, ob der Wertpapierfirmengruppe die Erlaubnis für einen Gruppenkapitaltest …
------+23. Die in Absatz 12 Buchstabe d und Absatz 14 Buchstabe i genannten vertraglichen Vereinbarungen …
------+24. Sofern Abschnitt 4.2 anwendbar ist, können die zuständigen Behörden ihre Bewertung auf die in …
------+25. Um zu beurteilen, ob der Wertpapierfirmengruppe die Erlaubnis für einen Gruppentest gemäß …
---+4.7 Erteilung, Änderung und Entzug der Erlaubnis
------+26. Um zu beurteilen, ob die Wertpapierfirmengruppe ihre gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung …
------+27. Um zu bewerten, ob die Wertpapierfirmengruppe ihre gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) …
------+28. Kommt eine zuständige Behörde zu dem Schluss, dass die Bedingungen, unter denen eine Erlaubnis …
------+29. Wenn der Unions-Mutterwertpapierfirma, der Unions-Mutterinvestmentholdinggesellschaft oder der …
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4. Leitlinien
4. Leitlinien
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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