+Leitlinien zur Änderung der Leitlinien EBA/GL/2016/07 zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (EBA/GL/2026/05)
---+1. Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten
------+Status dieser Leitlinien
---------+1. Das vorliegende Dokument enthält Leitlinien, die gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. …
---------+2. Leitlinien legen fest, was nach Ansicht der EBA angemessene Aufsichtspraktiken innerhalb des …
------+Meldepflichten
---------+3. Nach Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 müssen die zuständigen Behörden der …
---------+4. Die Meldungen werden gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 auf der Website …
---+2. Adressaten
------+5. These guidelines are addressed to competent authorities as defined in Article 4 point (2)(i) of …
---+3. Umsetzung
------+Geltungsbeginn
---------+6. Die vorliegenden Leitlinien richten sich an zuständige Behörden im Sinne von Artikel 4 Nummer 2 …
---+4. Änderungen
------+7. Diese Leitlinien gelten ab 19.10.2026.
------+8. Die Leitlinien EBA/GL/2016/07 werden wie folgt geändert:
------+9. Buchstabe d in Absatz 23 erhält folgende Fassung: „(d) im speziellen Fall von Factoring - …
------+10. Absatz 31 erhält folgende Fassung: „31. Wenn der Schuldner angemessen über die Abtretung der …
------+11. Absatz 32 wird gestrichen.
------+12. Absatz 39 Buchstabe a wird gestrichen.
------+13. Der Titel nach Absatz 48 erhält folgende Fassung: „Verringerte finanzielle Verpflichtung …
------+14. Absatz 49 wird gestrichen.
------+15. Absatz 50 wird gestrichen.
------+16. Absatz 52 erhält folgende Fassung: „52. Für die Zwecke der Unwahrscheinlichkeit des Begleichens …
------+17. Absatz 53 erhält folgende Fassung: „53. Wenn hingegen die verringerte finanzielle Verpflichtung …
------+18. Absatz 54 erhält folgende Fassung: „54. Alle als gestundet und notleidend eingestuften …
------+19. Absatz 55 erhält folgende Fassung: „55. Wenn eine der in Artikel 178 Absatz 2 Buchstabe e der …
------+20. Absatz 59 Buchstabe h erhält folgende Fassung: „(h) die Einstufung einer Risikoposition als …
------+21. Absatz 72 erhält folgende Fassung: „72. Für die Zwecke der Anwendung von Artikel 178 Absatz 5 …
------+22. Absatz 73 Buchstabe f erhält folgende Fassung: „(f) die in den Buchstaben a bis e genannten …
------+23. Absatz 83 Buchstabe b wird gestrichen.
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Leitlinien zur Änderung der Leitlinien EBA/GL/2016/07 zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (EBA/GL/2026/05)

Leitlinien zur Änderung der Leitlinien EBA/GL/2016/07 zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (EBA/GL/2026/05)

https://www.eba.europa.eu/activities/single-rulebook/regulatory-activities/credit-risk/guidelines-application-definition-default – PDF

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
1. Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten

1. Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten

2. Adressaten

2. Adressaten

3. Umsetzung

3. Umsetzung

4. Änderungen

4. Änderungen

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung

Verknüpfte Vorgänge

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