+4. Im Falle einer Ratingmigration sollte die Veränderung der Marktpreise neu berechnet werden. Eine …
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4. Im Falle einer Ratingmigration sollte die Veränderung der Marktpreise neu berechnet werden. Eine …
Im Falle einer Ratingmigration sollte die Veränderung der Marktpreise neu berechnet werden. Eine vollständige Neubewertung sollte vorgeschrieben sein, es sei denn, ein Institut kann nachweisen, dass sein Bewertungsansatz auch große Preisveränderungen ausreichend widerspiegelt, die bei einer Ratingveränderung zu erwarten sind. Dies kann als Vorkalkulation in der Weise geschehen, dass für jede Ratingstufe ein Preisvektor als Inputparameter in die IRC-Berechnung einfließen könnte. Die Auswirkung einer Ratingmigration auf Marktpreise sollte anhand aktuell beobachteter Marktdaten (z. B. Spreads) oder mittels eines Durchschnitts beobachteter historischer Marktdaten über einen Zeitraum von höchstens einem Jahr oder einen anderen von den zuständigen Behörden genehmigten relevanten Zeitraum geschätzt werden. Historische PD sollten nicht zur Abzinsung verwendet werden, wenn bei einer Ratingveränderung eine vollständige Neubewertung erfolgt, da sie die aktuellen Marktpreise nicht hinreichend widerspiegeln.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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