+36. Hinsichtlich der Faktoren im Zusammenhang mit Art, Fähigkeit und Kapital der Kreditnehmer, den …

36. Hinsichtlich der Faktoren im Zusammenhang mit Art, Fähigkeit und Kapital der Kreditnehmer, den …

Hinsichtlich der Faktoren im Zusammenhang mit Art, Fähigkeit und Kapital der Kreditnehmer, den Konditionen von Kreditengagements und den als Sicherheiten gestellten Vermögenswerten zusammen mit anderen kreditrisikomindernden Faktoren, die sich auf die vollständige Realisierbarkeit von Zahlungsströmen auswirken können, sollte ein Kreditinstitut (je nach Art des Engagements) folgende Kriterien berücksichtigen:

  • a. seine Kreditvergabegrundsätze und -verfahren, einschließlich der Vergabestandards und -konditionen, die beim erstmaligen Ansatz des Kreditengagements des Kreditnehmers in Kraft waren, und ob das Engagement als Ausnahme von diesen Grundsätzen ausgegangen ist. Die Kreditvergabegrundsätze eines Kreditinstituts sollten Angaben zu seinen Vergabestandards sowie Leitlinien und Verfahren enthalten, die seinem Kreditbewilligungsprozess zugrunde liegen;
  • b. die einem Kreditnehmer für die Plantilgungen zur Verfügung stehenden Quellen wiederkehrender Einnahmen;
  • c. die Fähigkeit eines Kreditnehmers, während der Laufzeit des Finanzinstruments einen hinreichenden Finanzfluss zu generieren;
  • d. den Gesamtverschuldungsgrad des Kreditnehmers und erwartete diesbezügliche Veränderungen;
  • e. Anreize oder Bereitschaft der Kreditnehmer, ihren Verpflichtungen nachzukommen;
  • f. unbelastete Vermögenswerte10 , die der Kreditnehmer am Markt oder bilateral zum Aufbringen von Mitteln als Sicherheiten hinterlegt hat, sowie erwartete Veränderungen des Wertes dieser Vermögenswerte;
  • g. nach vernünftigem Ermessen mögliche einmalige Ereignisse und sich wiederholende Handlungsweisen, die sich auf die Fähigkeit des Kreditnehmers zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen auswirken können;
  • h. zeitnahe Evaluierungen des Werts der Sicherheiten und Berücksichtigung von Faktoren, die sich auf den künftigen Wert der Sicherheiten auswirken können (in Anbetracht dessen, dass die Werte der Sicherheiten unmittelbaren Einfluss auf LGD-Schätzungen haben).

10 Durchführungsverordnung der Kommission (EU) 2015/79 vom 18. Dezember 2014 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die aufsichtlichen Meldungen der Institute gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Belastung von Vermögenswerten, ein einheitliches Datenpunktmodell und Validierungsregeln.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/