+4.3.1 Umsetzungsoptionen
---+37. Die Kreditinstitute sollten in Betracht ziehen, eine Kombination aus Strategien und …
---+38. Die Kreditinstitute sollten mittel- und langfristige Strategieoptionen zum Abbau von …
---+39. Wenn ein Kreditinstitut den Schluss zieht, dass keine der vorstehenden Optionen mittel- bis …
---+40. Von Kreditinstituten, die komplexe Prozesse wie NPE-Risikotransfers und …
|
4.3.1 Umsetzungsoptionen
4.3.1 Umsetzungsoptionen
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
|
37. Die Kreditinstitute sollten in Betracht ziehen, eine Kombination aus Strategien und …
|
Die Kreditinstitute sollten in Betracht ziehen, eine Kombination aus Strategien und Handlungsoptionen in die Strategie für notleidende Risikopositionen aufzunehmen, um ihre Ziele kurz-, mittel-, und langfristig zu erreichen. Um die Strategie für notleidende Risikopositionen erfolgreich zu implementieren, sollten die Kreditinstitute mindestens die folgenden, sich nicht gegenseitig ausschließenden Implementierungsoptionen für verschiedene Portfolios und unter verschiedenen Bedingungen berücksichtigen: - a) Halte-/Stundungsstrategie: geeignete Abwicklungsstrategie und Stundungsoptionen. Die Haltestrategieoption ist eng verbunden mit den Bereichen Geschäftsmodell, der Kompetenz des Instituts bezüglich Stundung und Kreditnehmerbeurteilung sowie mit seinen operativen Ressourcen für die Steuerung notleidender Risikopositionen, seiner Auslagerung des Servicing und mit seinen Abschreibungsrichtlinien.
- b) Aktiver Portfolioabbau: Verkäufe, Verbriefung oder – bei notleidenden Risikopositionen, die als uneinbringlich erachtet werden – Abschreibungen. Diese Option steht in engem Zusammenhang mit der Angemessenheit der Wertberichtigungen sowie mit der Sicherheitenbewertung, der Qualität der Daten zu Risikopositionen und der Nachfrage der Anleger nach notleidenden Risikopositionen.
- c) Änderung der Art der Risikoposition oder Sicherheit, einschließlich Inbesitznahme, Umwandlung von Verbindlichkeiten in eine Eigenkapitalbeteiligung oder in Vermögenswerte (Debt-Equity- oder Debt-Asset-Swap) oder Austausch von Sicherheiten.
- d) Rechtliche Optionen: hierzu zählen Insolvenzverfahren oder außergerichtliche Lösungen.
|
|
38. Die Kreditinstitute sollten mittel- und langfristige Strategieoptionen zum Abbau von …
|
Die Kreditinstitute sollten mittel- und langfristige Strategieoptionen zum Abbau von notleidenden Risikopositionen identifizieren, die unter Umständen nicht sofort zu erreichen sind, zum Beispiel aufgrund einer aktuell schwachen Nachfrage der Anleger nach notleidenden Risikopositionen, die mittel- bis langfristig anziehen könnte. Der Implementierungsplan sollte daher solche Änderungen zulassen und entsprechende Vorbereitungen dafür vorsehen, zum Beispiel durch Verbesserung der Qualität der Daten zu notleidenden Risikopositionen, um auf künftige Anlegertransaktionen vorbereitet zu sein.
|
|
39. Wenn ein Kreditinstitut den Schluss zieht, dass keine der vorstehenden Optionen mittel- bis …
|
Wenn ein Kreditinstitut den Schluss zieht, dass keine der vorstehenden Optionen mittel- bis langfristig zu einem ausreichenden Abbau der notleidenden Risikopositionen für bestimmte Portfolios oder einzelne Risikopositionen führen wird, sollte dies in zeitnahen Wertberichtigungen und Abschreibungen deutlich zum Ausdruck kommen.
|
|
40. Von Kreditinstituten, die komplexe Prozesse wie NPE-Risikotransfers und …
|
Von Kreditinstituten, die komplexe Prozesse wie NPE-Risikotransfers und Verbriefungstransaktionen in Betracht ziehen, wird erwartet, dass sie eine gründliche Risikoanalyse vornehmen und über angemessene Risikokontrollverfahren verfügen.11
11 Wie gemäß Artikel 82 Absatz 1 der Richtlinie 2013/36/EU für Verbriefungen erforderlich.
|
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|