+45. Institute sollten die Risikogewichtsuntergrenze in folgender Weise berechnen: (a) Wenn die …
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45. Institute sollten die Risikogewichtsuntergrenze in folgender Weise berechnen: (a) Wenn die …
Institute sollten die Risikogewichtsuntergrenze in folgender Weise berechnen: - (a) Wenn die Risikoposition von einer mehrfachen Absicherung ohne Sicherheitsleistung profitiert, wobei jede Absicherung andere Teile der Risikoposition absichert, sollten Institute die Risikogewichtsuntergrenze als risikopositionsgewichteten Durchschnitt der Risikogewichte vergleichbarer direkter Risikopositionen gegenüber den einzelnen Garantiegebern berechnen.
- (b) Wenn die Risikoposition von einer mehrfachen Absicherung ohne Sicherheitsleistung profitiert, und wenn zwei oder mehr dieser Absicherungen denselben Teil der Risikoposition absichern, sollten Institute die Risikogewichtsuntergrenze für diesen Teil der Risikoposition als das niedrigste der Risikogewichte der jeweiligen vergleichbaren direkten Risikoposition gegenüber dem Garantiegeber berechnen. Bei der Berechnung der jeweiligen Risikogewichte kann die jeweilige LGD der vergleichbaren direkten Risikoposition gegenüber den jeweiligen Garantiegebern die Wirkung der weiteren vorhandenen Absicherungen ohne Sicherheitsleistung berücksichtigen.
- (c) Wenn ein Teil der Risikoposition nicht von einer Absicherung ohne Sicherheitsleistung abgedeckt ist, sollten Institute diesem Teil der Risikoposition das Risikogewicht zuweisen, welches für eine solche Risikoposition gegenüber dem Schuldner ohne eine Absicherung ohne Sicherheitsleistung anwendbar ist; in diesem Fall sollten sie die Risikogewichtsuntergrenze als den risikopositionsgewichteten Durchschnitt des Risikogewichts, das für den von der Absicherung ohne Sicherheitsleistung abgedeckten Teil der Risikoposition anwendbar ist, und des Risikogewichts, das für den übrigen Teil der Risikoposition anwendbar ist, berechnen.
- (d) Für die Zwecke der Berechnung des risikopositionsgewichteten durchschnittlichen Risikogewichts gemäß den Buchstaben (a) und (c) sollte jedes Risikogewicht getrennt berechnet werden und mit dem jeweiligen Anteil des Risikopositionswerts gewichtet werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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