+9.3.2 Sonstige Zahlungen nach Vertragsende

9.3.2 Sonstige Zahlungen nach Vertragsende

175.Die Zahlungen einer regulären Vergütung in Zusammenhang mit einer Kündigungsfrist sollten nicht als Abfindungen betrachtet werden. Die Zahlung eines angemessenen Festbetrags nach dem regulären Ende des Arbeitsverhältnisses (d. h. nachdem es regulär zu Ende gegangen ist oder durch die Mitarbeiter unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfristen gekündigt wurde) und zum Ausgleich der Mitarbeiter, wenn das Institut die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit einschränkt, sollte nicht den Anforderungen an die variable Vergütung unterliegen, sofern dies mit dem nationalen Recht vereinbar ist. Solche Zahlungen sollten nicht als Ersatz für Abfindungen nach Absatz 167 geleistet werden.

176.Zusätzliche Zahlungen im Rahmen des regulären Endes einer Vertragslaufzeit oder der Bestellung als Mitglied des Leitungsorgans, z. B. gewährte freiwillige Altersversorgungsleistungen, sollten nicht als Abfindungen behandelt werden. Falls es sich bei diesen Komponenten um eine variable Vergütung handelt und sie an identifizierte Mitarbeiter gezahlt werden, unterliegen sie allen spezifischen Anforderungen an die variable Vergütung und den Regelungen dieser Leitlinien.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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