+182. Die Bewertung der individuellen und kollektiven Eignung der Mitglieder des Leitungsorgans …
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182. Die Bewertung der individuellen und kollektiven Eignung der Mitglieder des Leitungsorgans …
Die Bewertung der individuellen und kollektiven Eignung der Mitglieder des Leitungsorgans sowie – im Falle von CRD-Instituten von erheblicher Bedeutung – die Bewertung der individuellen Eignung der Leiter von internen Kontrollfunktionen und des CFO, soweit diese nicht zum Leitungsorgan gehören, sollten von den zuständigen Behörden im Rahmen ihrer laufenden Aufsichtstätigkeit kontinuierlich durchgeführt werden. Zuständige Behörden sollten sicherstellen, dass erforderliche Neubewertungen gemäß Titel II Abschnitte 1, 2 und 3 von Instituten durchgeführt werden. Wenn eine Neubewertung der Eignung durch eine zuständige Behörde durch eine Neubewertung seitens eines Instituts ausgelöst wird, sollte diese zuständige Behörde insbesondere die Umstände, die zur Neubewertung durch das Institut geführt haben, berücksichtigen. Insbesondere sollten zuständige Behörden die individuelle oder kollektive Eignung der Mitglieder des Leitungsorgans sowie bei den in Absatz 172 genannten CRD-Instituten von erheblicher Bedeutung die individuelle Eignung der Leiter von internen Kontrollfunktionen und des CFO, soweit diese nicht zum Leitungsorgan gehören, neu bewerten, wenn während der laufenden Überwachung wesentliche neue Tatsachen oder Beweise zutage treten. Dies sollte auch Situationen umfassen, die erhebliche sachliche Zweifel an der bisherigen oder laufenden Einhaltung der Bestimmungen über die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung durch das Institut, einzelne Mitglieder des Leitungsorgans und – bei den in Absatz 173 genannten Instituten von erheblicher Bedeutung – die Leiter der internen Kontrollfunktionen und den CFO, soweit sie nicht zum Leitungsorgan gehören, aufkommen lassen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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